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ONLINE: 15 FAO-Stunden an zwei Tagen – modular buchbar Tag 1: Organisationsverschulden in Arztpraxen und Krankenhäusern: Ahndungs- und Vermeidungsstrategien aus sachverständiger und rechtlicher Sicht Tag 2: Personenschaden 2020 – Berechnung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen

Seminar-ID 201106_komp-S-FA
Gebühr pro Person  700,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 6. November 2020 - 7. November 2020
Uhrzeit: 09:00 - 17:00 Uhr
Dozent(en):
Schulte-Sasse, Uwe, Prof. Dr. med.
Ernst, Hans-Günter, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Neelmeier, Tim, Dr. -jur., Vorsitzender Richter am Landgericht Itzehoe
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Das Seminar wird ausschließlich ONLINE geführt (ursprünglich war das Seminar als “Hybrid” geplant, aufgrund der aktuellen Fallzahlen führen wir die Veranstaltung als ONLINE-Seminar durch)

 

Tag 1: Organisationsverschulden in Arztpraxen und Krankenhäusern: Ahndungs- und Vermeidungsstrategien aus sachverständiger und rechtlicher Sicht am 06.11.2020, 09.00 – 17.00 Uhr
Dozenten:
Prof. Dr. med. Uwe Schulte-Sasse, Direktor der Klinik für Anaesthesie und Operative Intensivmedizin i.R.
Dr. jur. Tim Neelmeier, Richter am Amtsgericht, z.Zt. Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Seminarinhalt:

Die Ökonomisierung der Patientenversorgung ist heute politisch gewollt und findet in der Praxis auch in großem Umfang statt. Das hat Folgen. Natürlich gibt es negative Behandlungsverläufe, die der „geheimnisvollen Individualität“ des menschlichen Körpers geschuldet, damit schicksalhaft und vom Patienten ohne Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld hinzunehmen sind. Natürlich werden Patienten nach wie vor auch durch individuelle, klar zurechenbare Behandlungsfehler von Ärzten und Pflegekräften geschädigt.

Die Ökonomisierung der Patientenversorgung führt aber noch zu weiteren Schadensfällen: So ist für die anwaltliche Praxis ebenfalls von großer Relevanz, dass sich in nicht optimalen Organisationsstrukturen (Stichwort “Kostenreduzierung”) in Arztpraxen und Krankenhäusern auch Ursachen für medizinische Schadensfälle finden lassen können. Diese Entwicklung wird inzwischen auch im Arzthaftpflichtrecht und Arztstrafrecht berücksichtigt. „Individuelle Behandlungs- und Aufklärungsfehler dominieren das Haftungsrecht zwar nach wie vor, aber mehr und mehr ist bei der Fehleranalyse festzustellen, dass die Fehlentscheidungen einzelner Ärzte oder Pflegekräfte bei der Patientenbehandlung auf organisatorischen Defiziten im Krankenhaus oder der Arztpraxis beruhen. (Ulsenheimer 2015)“.

Es werden typische Fälle von Patientenschädigung in Gegenwart mangelhafter Infrastruktur und Ablauforganisation dargestellt und aus ärztlicher (Gutachter)Sicht bewertet.

Das Medizinrecht ist traditionell durch einen Fokus auf individuelle Behandlungsfehler bzw. zumindest auf die Verantwortung des unmittelbar handelnden, patientennahen Behandlers geprägt. Dies wird etwa darin deutlich, dass als typische Problemfelder auch in der aktuellen medizinrechtlichen Literatur einerseits die bei der Behandlung einzuhaltenden Sorgfaltsmaßstäbe, andererseits der Umfang der Aufklärungspflichten im Mittelpunkt des Interesses stehen. In der Rechtspraxis bildet sich dieser Umstand in der Tatsache ab, dass sich vor Gericht regelmäßig ärztliches (unmittelbar behandelndes) Personal, mitunter auch noch Pflegepersonal, wiederfindet, regelmäßig aber nicht Mitglieder des (gehobenen) Verwaltungspersonals wie kaufmännische Leiter, Geschäftsführer von Kliniken oder (je nach konkreter Organisationsform) vergleichbare Personen. Im Ergebnis finden sich der Patientenanwalt ebenso wie der auf der sog. „Behandlungsseite“ stehende Rechtsanwalt vor der Herausforderung wieder, das Fehlverhalten nicht am Prozess beteiligter Dritter bewerten zu müssen. Hier stellt sich aus juristischer Sicht die Frage, wie der Parteivortrag dem Mandantenanliegen gerecht werden kann und dabei gleichzeitig prozessual auf dem gebotenen sichersten Weg bleibt.



Tag 2:
Personenschaden 2020 – Berechnung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen am 07.11.2020, 09.00 – 17.00 Uhr
Dozent: Hans-Günter Ernst, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht 

Seminarinhalt:

Angriff oder Abwehr der Ansprüche aus dem Verkehrsunfall/wegen ärztlicher Behandlungsfehler: In dem Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung zum Personenschaden – insbesondere zur Höhe – strukturiert dargestellt, analysiert und für die anwaltliche Praxis strategisch aufbereitet. Chancen und Risiken des Abfindungsvergleichs werden ebenso besprochen wie Besonderheiten zum Erwerbschaden, den vermehrten Bedürfnissen, dem Haushaltsführungsschaden, dem Unterhaltsschaden und dem Schmerzensgeld. Zur erfolgreichen Beweisführung werden erneut Fragetechniken, der optimale Umgang mit dem medizinischen Sachverständigen und dessen Haftungsrisiken erläutert. Nachgegangen wird schließlich den neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung, namentlich beim Schmerzensgeld, dem Haushaltsführungsschaden und bei der Erweiterung der ärztlichen Haftung (psychischer Schaden beim Angehörigen des Patienten). Hierzu werden für Geschädigte wie für Schädiger/Versicherer die rechtlichen und taktischen Konsequenzen besprochen.

Im Einzelnen u.a.:

Zum Haftungsgrund

  • Gleichlauf materieller und immaterieller Schäden bei Feststellungsklage bzgl künftiger Schäden (BVerfG)?
  • Zurechnungszusammenhang bei psychischer Verletzung eines Rettungsassistenten bei Unfall
  • Der mittelbare psychische Schaden beim Angehörigen des Patienten – eine Erweiterung der ärztlichen Haftung?

Zum Abfindungsvergleich

  • Beratungspflichten beim Abfindungsvergleich
  • Formulierung des Abfindungsvergleichs/Haftungsfallen
  • Auslegung lückenhafter Abfindungsvergleiche
  • Anwaltliche Haftung durch Abschluss eines Abfindungsvergleichs bei Verletzung versicherungsrechtlicher Obliegenheiten
  • Der Einfluss von Drittleistungen
  • Notwendige Vorbehalte aus Sicht des Geschädigten
  • Umfang des Verzichts auf immaterielle und materielle Zukunftsansprüche
  • BVerfG: Reichweite des materiellen und immateriellen Feststellungsanspruchs
  • Anfechtung/Störung der Geschäftsgrundlage
  • Belehrungspflichten

Zur Beweisführung

  • Inanspruchnahme des gerichtlichen Sachverständigen auf Schadenersatz bei fehlerhaftem Gutachten
  • Kausalität/Zurechnungszusammenhang
  • Zutreffende Befragung des medizinischen Sachverständigen

Zum Haushaltsführungsschaden

  • Neue Methoden der Berechnung
  • Schätzung bei fehlenden Tabellenwerken
  • Stundensatz für den Pflegebereitschaftsdienst
  • Schadenminderungspflichten beim Haushaltsführungsschaden
  • Verletzungsbedingte Einschränkung der wegen einer sittlichen Verpflichtung erfolgenden Haushaltsführung bei den betagten Eltern
  • Verletzter/Getöteter Haushaltsführer/Eheähnliche Lebensgemeinschaften: Einfluss von Drittleistungen

Zum Verdienstausfall

  • Darlegungs- und Beweislast des geschädigten angestellten Arztes hinsichtlich eines geltend gemachten Verdienstausfalls
  • Schlüssige Darlegung des Minderverdienstes bei Ausfall- und Fortkommensschaden
  • Anrechnungdes Mitverschuldens beim Erwerbsschaden

Zum Schmerzensgeld

  • Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes bei potentiellem Fortkommensschaden
  • Schmerzensgeld bei Sportunfall
  • Schmerzensgeld für einen Rettungsassistenten während eines Verkehrsunfallleinsatzes
  • Teilklage – Einsatz- und Formulierungsmöglichkeiten
  • Schmerzensgeld für erlittene Körperverletzungen: Vom Klageantrag erfasste Schadensfolgen

Zu Vermehrten Bedürfnissen

  • Beschäftigung einer Pflegeperson/Betreuungsaufwand naher Angehöriger
  • Ersatzfähiger Aufwand zur Befriedigung vermehrter Bedürfnisse: Zumutbare Lebensgestaltung
  • Gibt es eine allgemeine Obergrenze auf den doppelten Betrag (oder ein anderes Vielfaches) der jeweiligen Heimunterbringungskosten?

 

 Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Medizinrecht“ oder „Verkehrsrecht“ oder „Versicherungsrecht“ (15 Zeitstunden).

Hinweis: Das vorliegende Seminar wird vom ESF gefördert. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie uns VOR Beginn des Seminars den Teilnehmerfragebogen sowie die Zielgruppenabfrage ergänzt um Ihre Angaben herein.
Hier geht es zu den Formularen:
Teilnehmerfragebogen
Zielgruppenabfrage

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