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HYBRID: Tipps für die Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen, insbesondere bei Fahrverbot und Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens – nur noch ONLINE-Teilnahme möglich – PRÄSENZ AUSGEBUCHT

Seminar-ID 23_201118-S-FA
Gebühr pro Person  250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 18. November 2020
Uhrzeit: 12:30 - 19:00 Uhr
Dozent(en):
Schwürzer, Wolfgang, leitender Oberstaatsanwalt und Abteilungsleiter bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Stellmacher

Seminarbeschreibung

Stand 29.10.2020:
Nur noch ONLINE Teilnahme möglich, PRÄSENZ ist AUSGEBUCHT!

Es werden neue Entwicklungen der Rechtsprechung sowie die daraus resultierenden Chancen und Risiken für die Verteidigung dargestellt.

Jeweils anhand von Fällen werden Verhandlungsstrategien für Verteidiger besprochen. Auf diese Weise erhält der Teilnehmer konkrete Tipps für die Umsetzung.

Themenauswahl: 

  • Aktuelle Rechtsprechung im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, insb. für die Verteidigung bei Fahrverbot, u.a.
    • Beanstandung der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung, insb. bei Anspruch auf Herausgabe der nicht bei den Akten befindlichen, jedoch bei der Verwaltungsbehörde existierenden amtlichen Messunterlagen zur Überprüfung der Messung,
    • Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedsstaaten der EU
    • Automatisiertes Fahren und Strafrecht
    • Erörterungspflicht der Alternative eines Fahrverbots bei Verhängung kurzer Freiheitsstrafen
    • Anforderungen an Gehörsrüge bei unberechtigter Ablehnung des Entbindungsantrages
    • Muster zulässiger Verfahrens- und Sachrügen für die Rechtsbeschwerde und Zulassung der Rechtsbeschwerde
  • Hinweise für Strafverteidiger zu den praktischen Auswirkungen der aktuellen Gesetzesänderungen:
    • praktische Erfahrungen mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, insb. Neufassung der Gründe der notwendigen Verteidigung, eigenes Antragsrecht des Beschuldigten, Zuständigkeit und Bestellungsverfahren, Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft, sofortige Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen und Vorgaben für die Bestellung zusätzlicher Pflichtverteidiger
    • Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren, wesentliche Neuerungen u. a. im Bereich der Mitwirkung der Verteidigung, der Beteiligung der Eltern und der Bild-Ton-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen.
    • Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens, insb. zur Ausweitung der DNA-Analyse und TKÜ zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls, Bündelung der Interessenvertretung mehrerer Nebenkläger, Erweiterung der Fristen zur Unterbrechung der Hauptverhandlung im Hinblick auf Mutterschutz und Elternzeit, Erleichterung der Ablehnung von Befangenheitsanträgen, Verhüllungsverbot in Gerichtsverhandlungen

Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Verkehrsrecht“ und „Strafrecht“ (6 Zeitstunden).

Hinweis: Das vorliegende Seminar wird voraussichtlich vom ESF gefördert. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie uns VOR Beginn des Seminars den Teilnehmerfragebogen sowie die Zielgruppenabfrage ergänzt um Ihre Angaben herein.
Hier geht es zu den Formularen:
Teilnehmerfragebogen
Zielgruppenabfrage

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