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ONLINE: Personenschaden 2020 – Berechnung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen (7,5 FAO-Stunden)

Seminar-ID 69_201107-S-FA
Gebühr pro Person  350,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 7. November 2020
Uhrzeit: 09:00 - 17:00 Uhr
Dozent(en):
Ernst, Hans-Günter, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Das Seminar wird ausschließlich ONLINE geführt (ursprünglich war das Seminar als “Hybrid” geplant, aufgrund der aktuellen Fallzahlen führen wir die Veranstaltung als ONLINE-Seminar durch)

Angriff oder Abwehr der Ansprüche aus dem Verkehrsunfall/wegen ärztlicher Behandlungsfehler: In dem Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung zum Personenschaden – insbesondere zur Höhe – strukturiert dargestellt, analysiert und für die anwaltliche Praxis strategisch aufbereitet. Chancen und Risiken des Abfindungsvergleichs werden ebenso besprochen wie Besonderheiten zum Erwerbschaden, den Vermehrten Bedürfnissen, dem Haushaltsführungsschaden, dem Unterhaltsschaden und dem Schmerzensgeld. Zur erfolgreichen Beweisführung werden erneut Fragetechniken, der optimale Umgang mit dem medizinischen Sachverständigen und dessen Haftungsrisiken erläutert. Nachgegangen wird schließlich den neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung, namentlich beim Schmerzensgeld, dem Haushaltsführungsschaden und bei der Erweiterung der ärztlichen Haftung (psychischer Schaden beim Angehörigen des Patienten). Hierzu werden für Geschädigte wie für Schädiger/Versicherer die rechtlichen und taktischen Konsequenzen besprochen.

Im Einzelnen u.a.:

Zum Haftungsgrund

  • Gleichlauf materieller und immaterieller Schäden bei Feststellungsklage bzgl künftiger Schäden (BVerfG)?
  • Zurechnungszusammenhang bei psychischer Verletzung eines Rettungsassistenten bei Unfall
  • Der mittelbare psychische Schaden beim Angehörigen des Patienten – eine Erweiterung der ärztlichen Haftung?

Zum Abfindungsvergleich

  • Beratungspflichten beim Abfindungsvergleich
  • Formulierung des Abfindungsvergleichs/Haftungsfallen
  • Auslegung lückenhafter Abfindungsvergleiche
  • Anwaltliche Haftung durch Abschluss eines Abfindungsvergleichs bei Verletzung versicherungsrechtlicher Obliegenheiten
  • Der Einfluss von Drittleistungen
  • Notwendige Vorbehalte aus Sicht des Geschädigten
  • Umfang des Verzichts auf immaterielle und materielle Zukunftsansprüche
  • BVerfG: Reichweite des materiellen und immateriellen Feststellungsanspruchs
  • Anfechtung/Störung der Geschäftsgrundlage
  • Belehrungspflichten

Zur Beweisführung

  • Inanspruchnahme des gerichtlichen Sachverständigen auf Schadenersatz bei fehlerhaftem Gutachten
  • Kausalität/Zurechnungszusammenhang
  • Zutreffende Befragung des medizinischen Sachverständigen

Zum Haushaltsführungsschaden

  • Neue Methoden der Berechnung
  • Schätzung bei fehlenden Tabellenwerken
  • Stundensatz für den Pflegebereitschaftsdienst
  • Schadenminderungspflichten beim Haushaltsführungsschaden
  • Verletzungsbedingte Einschränkung der wegen einer sittlichen Verpflichtung erfolgenden Haushaltsführung bei den betagten Eltern
  • Verletzter/Getöteter Haushaltsführer/Eheähnliche Lebensgemeinschaften: Einfluss von Drittleistungen

Zum Verdienstausfall

  • Darlegungs- und Beweislast des geschädigten angestellten Arztes hinsichtlich eines geltend gemachten Verdienstausfalls
  • Schlüssige Darlegung des Minderverdienstes bei Ausfall- und Fortkommensschaden
  • Anrechnung des Mitverschuldens beim Erwerbsschaden

Zum Schmerzensgeld

  • Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes bei potentiellem Fortkommensschaden
  • Schmerzensgeld bei Sportunfall
  • Schmerzensgeld für einen Rettungsassistenten während eines Verkehrsunfallleinsatzes
  • Teilklage – Einsatz- und Formulierungsmöglichkeiten
  • Schmerzensgeld für erlittene Körperverletzungen: Vom Klageantrag erfasste Schadensfolgen

Zu Vermehrten Bedürfnissen

  • Beschäftigung einer Pflegeperson/Betreuungsaufwand naher Angehöriger
  • Ersatzfähiger Aufwand zur Befriedigung vermehrter Bedürfnisse: Zumutbare Lebensgestaltung
  • Gibt es eine allgemeine Obergrenze auf den doppelten Betrag (oder ein anderes Vielfaches) der jeweiligen Heimunterbringungskosten?

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften „Medizinrecht“ oder „Verkehrsrecht“ oder „Versicherungsrecht“ (7,5 FAO-Stunden).

Hinweis: Das vorliegende Seminar wird vom ESF gefördert. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie uns VOR Beginn des Seminars den Teilnehmerfragebogen sowie die Zielgruppenabfrage ergänzt um Ihre Angaben herein.
Hier geht es zu den Formularen:
Teilnehmerfragebogen
Zielgruppenabfrage

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