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ONLINE- 10 FAO-Stunden an einem Tag im Handels- und Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht – Modul 1: Steuerrecht für Gesellschaftsrechtler – Modul 2: Sanierungsrecht 2020: Der Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts

Seminar-ID 38_201112-S-FA
Gebühr pro Person  470,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 12. November 2020
Uhrzeit: 08:30 - 20:00 Uhr
Dozent(en):
Webel, Benjamin, Dr., Richter am AG Ulm und Leiter der Insolvenzabteilung
Wollweber, Markus, Dr., RA und FA für Steuerrecht
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Das Seminar wird ausschließlich ONLINE geführt (ursprünglich war das Seminar als “Hybrid” geplant, aufgrund der aktuellen Fallzahlen führen wir die Veranstaltung als ONLINE-Seminar durch)

Modul 1: Steuerrecht für Gesellschaftsrechtler
Donnerstag, 12.11.2020 von 08.30 Uhr – 14.00 Uhr

Dozent: Dr. Markus Wollweber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Finw., Streck Mack Schwedhelm Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Köln

Seminarinhalt:

A. Anteilsverkauf im Zivil- und Steuerrecht
I. Ausschüttungen wären Anteilsverkauf
II. Anteilsverkauf bei Verlusten in der Gesellschaft
III. Fünf typische Steuerfallen beim Anteilsverkauf
IV. Anteilskauf und Steuerklausel: Zehn Tipps

B. Steuerliche Betrachtung der typischen Gesellschaftsformen des Mittelstands
I. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
II. GmbH & Co. KG
III. GmbH
IV. Hinweise beim Rechtsformwechsel

C. Die Besteuerung des Gesellschafterstreits
I. Zwangsausschluss und Abberufung in der GmbH & Co. KG
II. Zwangsausschluss und Abtretung in der GmbH

D. Nießbrauch, stille Beteiligung und Unterbeteiligung im Gesellschaftsrecht
I. Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen und Unternehmen
II. Stille Beteiligung an Unternehmen
III. Unterbeteiligung an Gesellschaftsanteilen

Modul 2: Sanierungsrecht 2020 – Der Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts
Donnerstag, 12.11.2020, 14.30 Uhr – 20.00 Uhr
Dozent: Dr. Benjamin Webel, Richter am AG Ulm und Leiter der Insolvenzabteilung

Seminarinhalt:

Im zweiten Halbjahr des Jahres 2017 wurde die ESUG Evaluation durch eine Gutachtergruppe für das BMJV durchgeführt um die tiefgreifenden Änderungen, die das ESUG für die Sanierungskultur mit sich gebracht hat, zu bewerten,

Die Praxiserfahrungen der ersten Jahre haben gezeigt, dass die Veränderungen von der Praxis angenommen werden und bspw. die Eigenverwaltung nunmehr als Sanierungsinstrument eine nicht unerhebliche Rolle spielt.

Parallel liegt seit dem 18.09.2020 nunmehr der Referentenentwurf des SanInsFoG, des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, vor. Spannend die vorgesehen Änderungen und Umsetzung der Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen.

Es handelt sich hierbei um die größte geplante Reform seit Einführung der InsO. Es wird sowohl das präventive Restrukturierungsverfahren eingeführt, als auch die Ergebnisse der ESUG Evaluation umgesetzt und das alles unter dem Eindruck der COVID19 Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaft.

Dieses Seminar stellt ebenfalls den Entwurf vor und soll auf den neuesten Stand bringen.

Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie durch das Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG):

  • Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei juristischen Personen und Pflicht zur Wahrung der Gläubigerinteressen bei drohender Zahlungsunfähigkeit
  • Schaffung eines Restrukturierungsplans als Instrument zur finanzwirtschaftlichen Restrukturierung
  • Gerichtliche Planabstimmung und gerichtliche Planbestätigung
  • Beendigung von nicht erfüllten Verträgen
  • Einführung eines Restrukturierungsbeauftragten
  • Auswirkungen auf die Insolvenzanfechtung

 

I. Stand der Gesetzgebungsvorhaben und rechtliche Grundlagen:

  • Ergebnisse der ESUG Evaluation und ihre Folgen
  • Stand der Diskussion um mögliche gesetzgeberische Konsequenzen aus der ESUG Evaluation
  • Aktueller Stand zum präventiven Restrukturierungsverfahren. Soweit vorhanden Darstellung des Entwurfs für das neue Gesetz.
  • Darstellung des neuen Gesetzes zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung.

II. Die Eigenverwaltung: Darstellung der aktuellen Praxisprobleme und die Tendenzen aufgrund der ESUG Evaluation

  • Kostenfrage der Eigenverwaltung
  • Masseverbindlichkeiten in der Insolvenz aufgrund der aktuellen Rechtsprechung
  • Aktuelle Rechtsprechung und Praxisprobleme in der Eigenverwaltung.
  • Steuerrechtliche Besonderheiten der Eigenverwaltung (§ 55 Abs.4 InsO) und Harmonisierung von Steuerrecht und Insolvenzrecht (Sanierungserlass und Co.).

III. Der Insolvenzplan: Kernstück einer Sanierung mit diversen Gestaltungsfreiheiten

  • Die Vergleichsrechnung im Insolvenzplan
  • Die gerichtliche Prüfung des Insolvenzplans unter dem ESUG.
  • Zulässige und unzulässige Plangestaltungen im Lichte der BGH Rechtsprechung
  • Die Gruppenbildung im Insolvenzplan als Gestaltungsmittel.

Das Seminar soll auch Raum für die Diskussion eigener Probleme und Themen der Teilnehmer rund um das Sanierungsrecht bieten. Es soll auch am besten tagesaktuell gestaltet sein, so dass die Schwerpunktsetzung auf kurzfristige Gesetzgebungen und Gesetzesentwürfe angepasst werden wird.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften “Handels- und Gesellschaftsrecht” oder „Insolvenzrecht“ oder “Steuerrecht” (10 Zeitstunden).

Hinweis: Das vorliegende Seminar wird voraussichtlich vom ESF gefördert. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie uns VOR Beginn des Seminars den Teilnehmerfragebogen sowie die Zielgruppenabfrage ergänzt um Ihre Angaben herein.
Hier geht es zu den Formularen:
Teilnehmerfragebogen
Zielgruppenabfrage

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