Seminar-ID | 6_201208-S-FA | |
Gebühr pro Person | 290,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Online, Veranstaltung | |
Datum: | 8. Dezember 2020 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 17:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Enders, Horst-Reiner, Geprüfter Bürovorsteher
Link, Christian, Dr., Vors. Richter am LSG Baden-Württemberg
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Bauer |
Seminarbeschreibung
Das Seminar wird ausschließlich ONLINE geführt (ursprünglich war das Seminar als “Hybrid” geplant, aufgrund der aktuellen Fallzahlen führen wir die Veranstaltung als ONLINE-Seminar durch).
Modul 1:Anwaltsvergütung in sozialrechtlichen Angelegenheiten – Verschenken Sie keine Gebühren
Dienstag, 08. Dezember 2020, 09.00 Uhr – 13.15 Uhr
Dozent: Horst-Reiner Enders, Geprüfter Bürovorsteher
Themenschwerpunkte sind u.a.:
- Vergütung im Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelfsverfahren und sozialgerichtlichen Verfahren
- BSG: Dieselbe Angelegenheit trotz mehrfacher paralleler Widerspruchsverfahren
- Anrechnung der Geschäftsgebühr, wenn auf zwei Widerspruchsverfahren nur ein gerichtliches Verfahren folgt
- Terminsgebühr in den verschiedensten Fallvariationen
- Einigungs- und Erledigungsgebühr
- Miterledigung eines gerichtlichen Verfahrens im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens
- Miterledigung eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens in einem gerichtlichen Verfahren
- Geschicktes platzieren der Anrechnung in der Kostenfestsetzung bringt dem Mandanten wirtschaftliche Vorteile
- Verbindung von gerichtlichen Verfahren
- Mehrere gerichtliche Verfahren – Synergieeffekte
- Höhe der Verfahrensgebühr bei Verwendung von Textbausteinen
- Sozialrechtliche Angelegenheiten und Prozesskostenhilfe
- Sozialrechtliche Angelegenheiten und Beratungshilfe
- Vergütungsvereinbarung
Modul 2: Das medizinische Sachverständigengutachten im Gerichtsverfahren – Von den Grundlagen bis hin zur optimalen Prozesstaktik
Dienstag, 08. Dezember 2020, 13.30 Uhr – 17.00 Uhr
Dozent: Dr. Christian Link, Vizepräsident am Landessozialgericht Baden-Württemberg
Medizinische Sachverständigengutachten spielen im sozialgerichtlichen Prozess eine herausragende Rolle. In nahezu allen Rechtsgebieten – vom Renten-, Schwerbehinderten-, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht bis zur Unfallversicherung – entscheiden oft medizinische Sachverständige über den Ausgang des Verfahrens. Aber auch außerhalb des Sozialgerichtsprozesses benötigt das Gericht die Expertise medizinischer Sachverständiger (z.B. im Medizinrecht, Versicherungsrecht etc.). In dieser Situation ist es für den beratenden Rechtsanwalt unumgänglich, nicht nur die Essentiala eines „guten“ Gutachtens zu kennen, sondern seine Kenntnisse sind bereits bei der „richtigen“ Gutachterauswahl gefragt. Hinzu kommen Fragen der Mandanten, ob sie Begleitpersonen zur Untersuchung mitnehmen dürfen, ob und wie sie einer Gutachterauswahl widersprechen können (Stichwort: Befangenheit des Gutachters) und ob sie auch selbst Gutachten in Auftrag geben können (z.B. Antragsrecht nach § 109 SGG). Und wenn das Gutachten vorliegt: welche Fehler müssen wie gerügt werden (Stichwort: Revisionsverfahren bzw. Nichtzulassungsbeschwerden)?
All diese Fragen werden in dem Seminar eingehend erörtert und anhand der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet. Dabei wird auch auf das Thema eingegangen, wie medizinische Gutachter auf Mandanten mit Migrationshintergrund reagieren und welche Konsequenzen sich hieraus für den Prozess ergeben können.
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Arbeitsrecht“ oder „Verkehrsrecht“ oder „Strafrecht“ oder „Medizinrecht“ oder „Versicherungsrecht“ oder „Sozialrecht“ (7,5 Zeitstunden).
Hinweis: Das vorliegende Seminar wird vom ESF gefördert. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie uns VOR Beginn des Seminars den Teilnehmerfragebogen sowie die Zielgruppenabfrage ergänzt um Ihre Angaben herein.
Hier geht es zu den Formularen:
Teilnehmerfragebogen
Zielgruppenabfrage