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ONLINE: Anwaltsvergütung in sozialrechtlichen Angelegenheiten – Verschenken Sie keine Gebühren – mit Änderungen durch das KostRÄG

Seminar-ID 201208_1-S-FA
Gebühr pro Person  150,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 8. Dezember 2020
Uhrzeit: 09:00 - 13:15 Uhr
Dozent(en):
Enders, Horst-Reiner, Geprüfter Bürovorsteher
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Die Veranstaltung wird aufgrund der steigenden Infektionszahlen ONLINE geführt./Stand: 29.10.2020

Seminarveranstaltung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie qualifizierte Kanzleimitarbeiter/-innen

Themenübersicht:
Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

In den Seminaren wird die Abrechnung in sozialrechtlichen Mandaten beleuchtet. Betrachtet wird nicht nur, welche Gebühren in den einzelnen Stadien des Mandats entstehen können, sondern behandelt werden auch spezielle Probleme, die in sozialrechtlichen Mandaten in der Kostenfestsetzung oder mit dem Rechtsschutzversicherer des Mandanten auftreten. Der Dozent erläutert die Problematiken anhand von praxisnahen Fällen und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf, wie die Gebühren durchgesetzt werden können. Aktuelle Rechtsprechung wird vorgestellt und deren Auswirkungen in der Praxis aufgezeigt. Das Ganze geschieht immer vor dem Hintergrund, dass erkannt wird, wenn eine Gebühr entstanden ist, damit diese dann auch abgerechnet wird.

Themenschwerpunkte sind u.a.:

  • Vergütung im Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelfsverfahren und sozialgerichtlichen Verfahren
  • BSG: Dieselbe Angelegenheit trotz mehrfacher paralleler Widerspruchsverfahren
  • Anrechnung der Geschäftsgebühr, wenn auf zwei Widerspruchsverfahren nur ein gerichtliches Verfahren folgt
  • Terminsgebühr in den verschiedensten Fallvariationen
  • Einigungs- und Erledigungsgebühr
    • Miterledigung eines gerichtlichen Verfahrens im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens
    • Miterledigung eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens in einem gerichtlichen Verfahren
  • Geschicktes platzieren der Anrechnung in der Kostenfestsetzung bringt dem Mandanten wirtschaftliche Vorteile
  • Verbindung von gerichtlichen Verfahren
  • Mehrere gerichtliche Verfahren – Synergieeffekte
  • Höhe der Verfahrensgebühr bei Verwendung von Textbausteinen
  • Sozialrechtliche Angelegenheiten und Prozesskostenhilfe
  • Sozialrechtliche Angelegenheiten und Beratungshilfe
  • Vergütungsvereinbarung

Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft “Sozialrecht“ (4 Zeitstunden).

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