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ONLINE-SEMINAR :15 FAO-Stunden in drei Tagen im Bereich Bau- und Architektenrecht – Modul 1: Die (rechtsgeschäftliche) Abnahme im zivilen Baurecht – Grundlagen – Bedeutung – aktuelle Rechtsprechung – Modul 2: Alte Mängel – Neues Recht

Seminar-ID 2020_BauR_komp
Gebühr pro Person  600,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, – Seminar
Datum: 14. Juli 2020 - 17. Juli 2020
Uhrzeit: 09:00 - 16:00 Uhr
Dozent(en):
Ulrich, Jürgen, Prof., Vors. Richter am Landgericht a.D.
Jahn, Maximilian R., Dr., RA und FA für Bau- und Architektenrecht
Jürgens, Frederic, RA und FA für Bau- und Architektenrecht
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Modul 1:
Die (rechtsgeschäftliche) Abnahme im zivilen Baurecht – Grundlagen – Bedeutung – aktuelle Rechtsprechung (7,5 FAO-Stunden)

Dozent: Vors. Richter am LG a.D. Prof. Jürgen Ulrich
Teil 1 am 14.07.2020  von 09.30 Uhr – 12.15 Uhr
Teil 2 am 14.07.2020 von 13.15 Uhr – 16.00 Uhr
Teil 3 am 15.07.2020 von 09.30 Uhr – 12.15 Uhr

Seminarinhalt:
Bezeichnenderweise formuliert Kniffka in Kniffka/Koeble Kompendium des Baurechts 4. Aufl. 2014, Teil Rdn. 4, dies: „Zur erfolgreichen Prozessführung in Bausachen sind Kenntnisse des Abnahmerechts unabdingbar.“

Eben dieses notwendige Fachwissen soll den Teilnehmern vermittelt werden. Der Referent, der über Jahrzehnte mit der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten in Bausachen hauptberuflich befasst war und aktuell diese Tätigkeit mit seiner Leitung von Bauschlichtungsstellen aktiv fortsetzt, liefert vorweg die rechtlichen Grundlagen zum Begriff der Abnahme, zur Abnahmepflicht und zu den Wirkungen der Abnahme; dabei wird auch auf die diversen Abnahmeformen, die Teilabnahme/n und die Abnahme unter Vorbehalt eingegangen. Erörtert werden ferner die auf diesen Feldern mit dem Bauvertragsrecht gekommenen Gesetzesänderungen.

Im zweiten Teil der Ausführungen werden die diversen aktuellen Gerichtentscheidungen – auch kritisch – vorgestellt. Hier  wird vertiefend eingegangen u.a. auf die neue Rechtsprechung zum Spannungsfeld zwischen der Abnahme und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die Probleme der Abnahme beim Wohnungseigentum, auf die Besonderheiten der Abnahme in dem Verhältnis Besteller – Nachunternehmer – Hauptunternehmer, die Schwierigkeiten bei Abnahme der bzw. durch Architektenleistung sowie die diversen Varianten der konkludenten Abnahme und auch die in der Rechtsprechung mittlerweile verstärkt behandelten speziellen Fälle der Entbehrlichkeit der Abnahme.

Modul 2:
Alte Mängel – Neues Recht (7,5 FAO-Stunden)

Dozenten: RAe Dr. Maximilian Jahn und RA Frederic Jürgens
Teil 1 am 15.07.2020, 13.15 Uhr – 16.00 Uhr
Teil 2 am 17.07.2020, 09.30 Uhr – 12.15 Uhr
Teil 3 am 17.07.2020 von 13.15 Uhr – 16.00 Uhr

Seminarinhalt:

Gegenstand des Seminars sind neben dem neuen Werkvertrags- und Kaufrecht, der möglichen Unwirksamkeit von § 4 Abs. 7 VOB/B und dem Einsatz der Teilkündigung als Selbstvornahme vor Abnahme voraussichtlich die neuen BGH-Entscheidungen zu den Kosten aus Bauzeitverlängerung nach § 642 BGB und zur Abnahme und fiktiven Mangelbeseitigungskosten. Sollten bis dahin Urteile zum neuen Recht gesprochen werden, werden diese in das Seminar eingebaut.

Das Seminar ist für Anwälte geeignet, die in der täglichen Praxis mit Baurecht zu tun haben oder gerne damit zu tun hätten und sich Tipps für die praktische Anwendung des neuen Rechts holen wollen. 

  1. Abgrenzung der unterschiedlichen Verträge und deren Auswirkung
  • Werkvertrag
  • Kaufvertrag
  • Werklieferungsvertrag
  • Kaufvertrag mit Montageverpflichtung
  1. Erkennen der Risiken des Kaufrechts, z.B.
  • falsche Vertragswahl, VOB-Werkvertrag statt Kaufvertrag
  • Mangelhaftigkeit / vereinbarte Beschaffenheit
  • Mängelrechte und Beseitigungspflichten
  • Untersuchungs- und Rügeobliegenheit § 377 HGB, Umfang und Ausführung
  • Gefahrübergang
  • Eigentumsübergang, Eigentumsvorbehalt
  • Verjährung der Mängelrechte
  • Sicherheiten der Parteien, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit, Sicherungshypothek, Bauhandwerkersicherung
  1. Risiken vermeiden
  • Lösungsvorschläge für die Vertragsgestaltung, AGB-Probleme
  • Lösungsvorschläge für die Bauausführung, Bauleitung und Organisation
  1. Neues Werkvertragsrecht, Änderungen im Kaufrecht zum 01.01.2018
  • Auswirkungen des neuen Werkvertragsrechts
  • Auswirkungen des neuen § 439 Abs. 3 BGB

Bauunternehmer/Bauträger 

  1. Überblick
  • Überblick Regelungsstruktur neues Bauvertragsrecht
  • Veranlassung des Gesetzgebers
  • Struktur der neuen Vertragstypen/Prüfungsreihenfolge
  1. Werkvertragsrecht: Änderung allgemeiner Vorschriften
  • Änderung der allgemeinen Vorschriften des Werkvertragsrechts
  • Abschlagszahlungen
  • Abnahme und Abnahmefiktion nach § 640 BGB n. F.
  • Schlussrechnung und Fälligkeit
  • Kündigung aus wichtigem Grund, Teilkündigung aus wichtigem Grund
  1. Sonderregelungen Bauvertrag
  • Gesetzliche Definition des Bauvertrags und Abgrenzung der Vertragstypen
  • Das neue Anordnungsrecht des Bestellers
  • Systematik: freie und notwendige Anordnung

    • Voraussetzungen
    • Begriff der Zumutbarkeit
    • Begriff des Werkerfolgs
    • Zeitlicher Ablauf
    • Mögliche Vertragsgestaltung
  • Vergütungsanpassung bei Anordnungen

    • Berechnung des Mehr- oder Minderaufwands
    • Vemutungswirkung der Auftragskalkulation
    • 80%-Regelung
    • Mögliche Vertragsgestaltung
       
  • Unwirksamkeit des Anordnungsrechts der VOB/B?
  • Einstweilige Verfügung bei Streit

    • Verfügungsgrund und Verfügungsanspruch
    • Praktische Relevanz?
  • Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung
  • Schriftform der Kündigung
  1. Sonderregelungen Verbraucherbauvertrag
  • Bisheriger Verbraucherschutz im BGB bis zum 01.01.2018
  • Überblick über den Verbraucherbauvertrag
  • Gesetzliche Definition des Verbraucherbauvertrags

    • Bau eines neuen Gebäudes
    • Erhebliche Umbaumaßnahmen
  • Baubeschreibungspflicht

    • Textform
    • Verbraucherinformationspflichten
    • Vertragsschluss in zwei Stufen
    • Auslegungsvorschriften
    • Terminangabe
    • Konsequenzen bei Änderung der Baubeschreibung und Terminänderung
  • Widerrufsrecht des Verbrauchers

    • Voraussetzungen
    • Rechtsfolgen
    • Sicherungsmittel
    • Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen
    • Unabdingbarkeit: Kein Abweichen zum Nachteil des Verbrauchers
  1. Sonderregelungen Bauträgervertrag
  • Gesetzliche Definition des Bauträgervertrags
  • Struktur des Bauträgervertrags
  • Anwendbare und nicht anwendbare Vorschriften
  1. Überblick Architekten- und Ingenieurvertrag
  • Verbraucherbauvertrag
  • Der Verbraucherbauvertrag und der Bauvertrag mit einem Verbraucher

    • Definition des Verbraucherbauvertrags
    • Widerrufsrecht des Verbrauchers und dessen Auswirkungen in der Praxis
    • Baubeschreibungspflicht des Unternehmers
    • Zweifel bei der Auslegung der Baubeschreibung
    • Vereinbarung eines verbindlichen Fertigstellungstermins
    • Abschlagszahlungen
    • Herausgabe von Bauunterlagen
    • zwingendes Gesetzesrecht
  • Der Bauträgervertrag mit einem Verbraucher

    • Anwendung der MaBV
    • Baubeschreibung beim Bauträgervertrag
    • Kein Anordnungsrecht, Kein Kündigungsrecht, Keine Bauhandwerkersicherungshypothek, kein Widerrufsrecht
    • Abschlagszahlungen

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Bau- und Architektenrecht“ (15 Zeitstunden).

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