Angemeldet als: Gast   
09

Medizinrecht 2020 – 7,5 FAO-Stunden an einem Tag! Modul 3: Erkrankungen aus dem Bereich der Kinderheilkunde – Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie – Modul 4: Der Arzthaftungsprozess aus Sicht des Gerichts – Vertiefung ausgewählter Fragestellungen und praktische Tipps – Modul 5: Patientenschädigung in Gegenwart mangelhafter Infrastruktur und Ablauforganisation – aus sachverständiger Sicht – Das Seminar wird auf das 2. Halbjahr verlegt

Seminar-ID 115_200513-S-FA
Gebühr pro Person  345,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 13. Mai 2020
Uhrzeit: 09:00 - 18:00 Uhr
Dozent(en):
Wende, Andreas, Dr. med., Rechtsanwalt und Arzt, Fachanwalt für Medizinrecht
Gröner, Kerstin, Dr., Vors. Richterin am LG Stuttgart
Schulte-Sasse, Uwe, Prof. Dr. med.
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Modul 3 am Mittwoch, 13.05.2020, 09.00 Uhr – 11.00 Uhr (2 FAO Stunden):
Erkrankung aus dem Bereich der Kinderheilkunde – Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie
Dozent: Dr. med. Andreas Wende, Rechtsanwalt und Arzt, Fachanwalt für Medizinrecht 

Seminarinhalt:
Auch in medizinischer Hinsicht sind Kinder nicht etwa „kleine Erwachsene“, sondern vieles ist bei ihnen anders. Nicht nur für Ärzte, sondern auch für Rechtsanwälte, die im Bereich des Arzthaftungsrechts tätig sind, ist es wichtig, über Grundlagen zu Pathophysiologie, Diagnostik und anschließender Therapie im Bereich der Kinderheilkunde Bescheid zu wissen.


Modul 4 am Mittwoch, 13.05.2020, 11.15 Uhr – 13.30 Uhr (2 FAO Stunden):
Der Arzthaftungsprozess aus Sicht des Gerichts – Vertiefung ausgewählter Fragestellungen und praktische Tipps
Dozentin: Vors. Richter am LG Stuttgart, 20. Zivilkammer, Dr. Kerstin Gröner

Seminarinhalt:
wird in Kürze bekanntgegeben


 Modul 5 am Mittwoch, 13.05.2020, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr (3,5 FAO Stunden):
Patientenschädigung in Gegenwart mangelhafter Infrastruktur und Ablauforganisation – aus sachverständiger Sicht
Dozent: Prof. Dr. med. Uwe Schulte-Sasse 

Seminarinhalt:

  • Die Ökonomisierung der Patientenversorgung ist heute politisch gewollt und findet in der Praxis auch in großem Umfang statt. Das hat Folgen. Natürlich gibt es negative Behandlungsverläufe, die der „geheimnisvollen Individualität“ des menschlichen Körpers geschuldet, damit schicksalhaft und vom Patienten ohne Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld hinzunehmen sind. Natürlich werden Patienten nach wie vor auch durch individuelle, klar zurechenbare Behandlungsfehler von Ärzten und Pflegekräften geschädigt. Die Ökonomisierung der Patientenversorgung führt aber noch zu weiteren Schadensfällen: Medizinkatastrophen bis hin zu Todesfällen sind vor ökonomischem Hintergrund das – voraussehbare – Ergebnis von Organisationsstrukturen in Arztpraxen und Krankenhäusern, die darauf ausgerichtet sind, Kosten zu sparen und Erlöse zu optimieren. Personal ist teuer. Ökonomische Überlegungen zu Reduzierungen der Betriebskosten kollidieren damit zentral mit dem Bemühen um Patientensicherheit.
  • Aus ärztlicher (Gutachter)Sicht werden mit typischen Fallbeispielen auf der Grundlage medizinischer Sachverhalte und ärztlicher Bewertung die Fälle von Patientenschädigung in Gegenwart mangelhafter Infrastruktur und Ablauforganisation dargestellt.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Medizinrecht“ (7,5 Zeitstunden).

Hinweis: Das vorliegende Seminar ist ESF-gefördert. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie uns VOR Beginn des Seminars den Teilnehmerfragebogen sowie die Zielgruppenabfrage ergänzt um Ihre Angaben herein.
Hier geht es zu den Formularen:
Teilnehmerfragebogen
Zielgruppenabfrage

Jetzt buchen

Für diese Veranstaltung können keine Buchungen mehr entgegengenommen werden. Die Buchungsfrist ist vorbei.