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Medizinrecht 2021 (15 FAO-Stunden an zwei Tagen) – Modul 1: Organisationsverschulden in Kliniken und Arztpraxen- Modul 2: Das Mammakarzinom – Medizinisches und Haftungsrechtliches – Modul 3: Der Arzthaftungsprozess aus Sicht des Gerichts – Vertiefung ausgewählter Fragestellungen und praktische Tipps – Modul 4: Jung, gesund, tot – die Aneurysmablutung und ihre Folgen sowie Wenn der linke Arm schmerzt: Differentialdiagnose Herzinfarkt – Modul 5: Die aktuelle Rechtsprechung des BGH im Arzthaftungsrecht

Seminar-ID 2021_Med_kompl
Gebühr pro Person  690,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online oder, Stephanstraße 25 – 70173 Stuttgart
Datum: 7. Juli 2021 - 8. Juli 2021
Uhrzeit: 09:00 - 18:00 Uhr
Dozent(en):
Neelmeier, Tim, Dr. -jur., Vorsitzender Richter am Landgericht Itzehoe
Wende, Andreas, Dr. med., Rechtsanwalt und Arzt, Fachanwalt für Medizinrecht
Gröner, Kerstin, Dr., Vors. Richterin am LG Stuttgart
Wellner, Wolfgang, Richter am BGH a.D., Rechtsanwalt
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Tag 1: Mittwoch, 07.07.2021 von 09.00 Uhr – 18.00 Uhr

Modul 1 am Mittwoch, 07.07.2021, 09.00 Uhr – 12.15 Uhr (3 FAO Stunden)
Organisationsverschulden in Kliniken und Arztpraxen
Dozent: Dr. jur. Tim Neelmeier,Richter am Amtsgericht, z.Zt. Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

I. Organisationsverschulden als „Nebenwirkung“ der ökonomisierten Medizin
II. Feststellung von Organisationsdefiziten im Haftungs- und Strafprozess
1. Anwendungsfelder in der Praxis
2. Standardfindung ohne Bindung an Leitlinien
3. Doppelrolle ärztlicher Gutachter als Wirtschaftssachverständige
4. Der Grundsatz des Vertrauens auf eine funktionierende Arbeitsteilung
5. Patientenaufklärung über Ausstattungsdefizite der behandelnden Einrichtung
III. Aktuelle Entwicklungen und Ausblick


Modul 2 am Mittwoch, 07.07.2021, 12.45 Uhr – 15.30 Uhr (2,5 FAO Stunden)
Das Mammakarzinom – Medizinisches und Haftungsrechtliches
Dozent
: Dr. med. Andreas Wende, Rechtsanwalt und Arzt, Fachanwalt für Medizinrecht

Seminarinhalt:

Das Mammakarzinom ist der häufigste bösartige Tumor von Frauen. In Klassifizierung, Diagnostik und Therapie hat sich in den letzten Jahren viel geändert. Diese Neuerungen haben auch Auswirkungen auf haftungsrechtliche Fragen.


 Modul 3 am Mittwoch, 07.07.2021, 16.00 Uhr – 18.00 Uhr (2,0 FAO Stunden)
Der Arzthaftungsprozess aus Sicht des Gerichts – Vertiefung ausgewählter Fragestellungen und praktische Tipps
Dozentin: Vors. Richter am LG Stuttgart, 20. Zivilkammer, Dr. Kerstin Gröner

 



Tag 2: Donnerstag, 08.07.2021 von 09.00 Uhr – 18.00 Uhr


Modul 4 am Donnerstag, 08.07.2021, 09.00 – 11.15  Uhr (2,5 FAO Stunden):
“Jung, gesund, tot – die Aneurysmablutung und ihre Folgen” und “Wenn der linke Arm schmerzt: Differentialdiagnose Herzinfarkt”
Dozent: Dr. med. Philipp Graef, Arzt und juristischer Referendar beim LG Stuttgart

Teil 1: Jung, gesund, tot – die Aneurysmablutung und Ihre Folgen

  1. Der Beginn wird ein oder mehrere Fallbeispiel(e) zeigen. Anhand dessen/derer die Schwierigkeiten der Diagnose Hirnaneurysmablutung dargestellt werden sollen.
  2. Sodann folgt die Beschreibung von Epidemiologie, Ätiologie, Pathophysiologie, Symptome/Klinik, Diagnostik, Differentialdiagnosen (insb. die Intrakraniellen Blutungen im Rahmen eines Schlaganfalls), Therapie, Komplikationen, Nachsorge, Prognose und Prävention.

Eine kurze Zusammenfassung wäre: Die Folge einer Ruptur eines Hirnaneurysmas ist regelmäßig die Subarachnoidalblutung. Die Einblutung in diesen liquorgefüllten Subarachnoidalraum und der konsequente Anstieg des intrakraniellen Drucks führt unter anderem zu Symptomen wie Vernichtungskopfschmerz, Vigilanzminderung und Meningismus. Um schließlich die richtige Diagnose zu stellen, bedarf es einer kraniellen Computertomografie-Untersuchung, in der die Blutung erfasst werden kann. Anschließend verhilft die digitale Subtraktionsangiographie (DSA) zur Darstellung des rupturierten Aneurysmas, damit dieses dann entweder mittels Clipping oder Coiling verschlossen werden kann. Neben den Hürden bei der rechtzeitigen und richtigen Diagnose tragen auch zahlreiche Komplikationen, wie Rezidivblutungen oder die Entwicklung eines Hydrozephalus zur hohen Letalität bei.

Teil 2: Wenn der linke Arm schmerzt: Differentialdiagnose Herzinfarkt:

  1. Der Beginn wird ein oder mehrere Fallbeispiel(e) zeigen. Anhand dessen/derer die Schwierigkeiten der Diagnose Herzinfarkt dargestellt werden sollen.
  2. Sodann folgt auch hier die Beschreibung von Epidemiologie, Ätiologie, Pathophysiologie, Symptome/Klinik, Diagnostik, Differentialdiagnosen (insb. die Intrakraniellen Blutungen im Rahmen eines Schlaganfalls), Therapie, Komplikationen, Nachsorge, Prognose und Prävention. Da ich zu diesem Thema meine Doktorarbeit in der Medizin verfasst habe, werde ich ggf. auch einige neuere Forschungserkenntnisse etc. einfließen lassen.

Eine kurze Zusammenfassung wäre: Eine der häufigsten Komplikationen der Koronaren Herzkrankheit (KHK) stellt der akute Herzmuskelinfarkt (Myokardinfarkt) dar. Auf 100.000 Menschen pro Jahr kommen in etwa 300 Infarkte mit einer Prävalenz für Männer von ca. 30% und Frauen ca. 15% in Deutschland. Allgemein wird hierunter der Untergang von Herzmuskelzellen aufgrund einer anhaltenden Ischämie verstanden. Die Bezeichnung „akuter Myokardinfarkt“ wird verwendet, wenn Hinweise auf eine ischämische Myokardnekrose, meist auf dem Boden einer KHK mit hochgradiger Stenose oder sogar Verschluss einer Koronararterie, bestehen. Nach der Definition der WHO liegt ein Myokardinfarkt vor, wenn bei instabiler Angina pectoris Marker einer Myokardschädigung nachweisbar sind (Troponin T- oder I-Anstieg), zusätzliche ischämische Symptome bestehen, EKG-Veränderungen auftreten oder ein beweisender angiografischer Befund erhoben wird. Die Symptome sind charakteristischerweise akut einsetzende, anhaltende Brustschmerzen mit Ausstrahlung in den linken Arm, den Hals und/oder das Epigastrium; dieser Schmerz ist oft von beispielsweise Angstgefühlen oder Luftnot begleitet. Entsprechend der Definition der WHO stellen EKG-, Labor- und koronarangiografische Befunde wegweisende Diagnostika dar. Ein sogenannter STEMI, also signifikante ST-Hebungen in mindestens zwei lokoregionär benachbarten EKG-Ableitungen, der eine besonders hohe Mortalität bei ohnehin komplizierteren Verläufen aufweist, muss sofort – innerhalb von 120 Minuten nach der Erstdiagnose – koronarangiografiert werden. Ist dies innerhalb dieser Zeit nicht möglich muss eine Thrombolyse folgen. Bei einem NSTEMI kann eine koronarangiografische Intervention innerhalb 2-72 Stunden nach Erstdiagnose durchgeführt werden. In jedem Fall steht der Grundsatz „time is muscle“ im absoluten Vordergrund; hierdurch soll eine bestmögliche Wiederherstellung des koronaren Blutflusses und die maximale Rettung des noch funktionierenden Herzmuskels möglich sein.



Modul 5 am Donnerstag,08.07.2021, 12.15 Uhr – 18.00 Uhr
(5 FAO Stunden):
Die aktuelle Rechtsprechung des BGH im Arzthaftungsrecht
Dozent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH a.D.

• Haftungsrisiken bei einer Wunschsectio
• Haftungsprobleme bei (behaupteten) Hygienefehlern
• Arzthaftung für Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung
• “Schockschäden” und Hinterbliebenengeld im Falle ärztlicher Behand-lungsfehler
• Haftung bei fehlender ärztlicher Grundaufklärung
• Haftung bei Anwendung einer nicht allgemein anerkannten Behand-lungsmethode
• Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Aufklärung des Patienten bei Anwendung einer neuen Behandlungsmethode
• Durchgangsarzt: Amtshaftung oder eigene Haftung
• Befunderhebungsfehler eines Radiologen bei einem Mammographie-Screening
• Kosten der Begleitpersonen einer Schwerstgeschädigten auf Urlaubs-reise
• Gehörsverstoßes des Berufungsgerichts im Streit um Diagnose- und Befunderhebungsfehler bei einer Patientin mit akutem Koronarsyndrom
• Verjährungsfristlauf bei unterlassener Überprüfung der Krankenhaus-unterlagen
• Auslegung einer Verjährungsverzichtserklärung
• Beweisfragen zu Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht als Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens
• Bedeutung des Gutachtens einer medizinischen Schlichtungsstelle
• Brandaktuelle Entscheidungen, die bis zum Seminar noch ergehen

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Medizinrecht“ (15 Zeitstunden).

Bitte beachten Sie, dass Sie auch tageweise oder auch die Module einzeln buchen können.

Hinweis: Das vorliegende Seminar wird vom ESF gefördert. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie uns VOR Beginn des Seminars den Teilnehmerfragebogen sowie die Zielgruppenabfrage ergänzt um Ihre Angaben herein.
Hier geht es zu den Formularen:
Teilnehmerfragebogen
Zielgruppenabfrage


HYBRID-Seminare – Präsenz und Online verbinden:

Ein Hybrid-Seminar vereint die Eigenschaften einer Präsenz- und einer Online-Veranstaltung. Sie haben daher als Teilnehmer/in einer Hybrid-Veranstaltung die Möglichkeit, entweder an der Veranstaltung ONLINE teilzunehmen oder aber in PRÄSENZ.

Und das können Sie als ONLINE-Teilnehmer/in in einer HYBRID-Veranstaltung erwarten:

  • Sie hören und sehen den Dozenten aus der Perspektive des Präsenzteilnehmers
  • Sie können sämtliche Fragen der Präsenteilnehmer/innen sowie Diskussionen mit dem Dozenten akustisch hören, da der Seminarraum mit der neuesten Technik ausgestattet ist
  • Sie selbst können auch Fragen an den Dozenten über Ihr Mikrofon richten. Ihre Frage wird direkt in den Seminarraum akustisch übertragen
  • Die Präsentation des Dozenten ist selbstverständlich auch für Sie als ONLINE-Teilnehmer/-
  • in sichtbar

Und das können Sie als PRÄSENZ-Teilnehmer/in einer HYBRID-Veranstaltung erwarten:

Jede/r Seminarteilnehmer/in kann freiwillig vor Beginn der Veranstaltung einen Schnelltest bei uns im Institut durchführen. Dieser wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Unsere Seminarräume sind mit der neuesten Technik ausgestattet. So sind unsere Seminarräume mit industriellen Luftfilteranlagen ausgestattet und in sämtlichen Räumen sind Co2-Ampel installiert, die die Co2-Konzentrationen in den Räumen bemessen und anzeigen, wann eine Lüftung in den Räumen erforderlich ist.

Selbstverständlich werden bei der Bestuhlung die Abstandsregelungen eingehalten und die Maximalbelegung von Räumen ist sichergestellt.

Kurz und kompakt:

  • Die Teilnehmer/innen haben die Möglichkeit, entweder in Präsenz an der Veranstaltung teilzunehmen oder können sich virtuell in den Seminarraum einloggen
  • Die Seminarräume sind mit der neuesten Sicherheitstechnik ausgestattet
  • Präsenz-Teilnehmer/innen sind auf max. 20 Personen gedeckelt
  • Die Online-Teilnehmer/innen können die Fragen der Präsenzteilnehmer/innen sowie umgekehrt auch hören. Die Online-Teilnehmer/innen können das Seminar aus der Perspektive eine/r Präsenzteilnehmer/in verfolgen.

Sofern Sie ONLINE an einem Hybrid-Seminar teilnehmen möchten, geben Sie dies bitte bei Buchung unter „Bemerkungen“ ein.

Technische Voraussetzungen als ONLINE-Teilnehmer/in bei einem Hybrid-Seminar:

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern oder alternativ: Kopfhörer bzw. Headset
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): nicht Bedingung
  • Webbrowser (Empfehlung: Google Chrome oder firefox) oder Zoom Client Software

Sofern Sie insoweit Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen unter 0711/222155-50.

Ablauf:

Sie erhalten einen Tag vor Beginn des Seminars von uns eine E-Mail mit Logindaten zu der Veranstaltung. Weiter erhalten Sie mit dieser E-Mail das Skript/die Präsentationsunterlagen des Dozenten. Wir empfehlen, die Seminarunterlagen vorab auszudrucken, damit Sie das Seminar besser verfolgen können und ebenfalls während des Vortrags entsprechende Notizen anbringen können.

Wir empfehlen Ihnen, ca. 15 Minuten vor Seminarbeginn über die Zugangsdaten dem Seminar beizutreten.

Das Seminar startet sodann in der vorgegebenen Uhrzeit. Sie sehen auf Ihrem Bildschirm zum einen die Präsentationsunterlagen des Dozenten und zum anderen den Dozenten selbst. Sie können jederzeit mit dem Dozenten als auch mit den anderen Teilnehmer/innen entweder über den Chat oder verbal kommunizieren.

Anwesenheitskontrolle:

In den Präsentationsunterlagen sind verschiedene Tierbilder eingepflegt. Sie werden von uns am Ende der Veranstaltung aufgefordert, die von Ihnen gesichteten Tierbilder in den Chat zu schreiben. Der Chat ist zu diesem Zeitpunkt so geschaltet, dass Sie ausschließlich mit uns als Veranstalter kommunizieren können und die anderen Teilnehmer/innen nicht Ihre Eingabe sehen.

Nach Prüfung Ihrer Anwesenheit erhalten Sie erhalten einige Tage nach der Veranstaltung das Fortbildungszertifikat auf dem Postweg übermittelt.

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