Seminar-ID | 111_200319-S-FA | |
Gebühr pro Person | 250,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 19. März 2020 | |
Uhrzeit: | 12:00 - 18:30 Uhr | |
Dozent(en): |
Ludgen, Martin, Dr., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner der Kanzlei ROTTHEGE I WASSERMANN, Düsseldorf
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Bauer |
Seminarbeschreibung
Zielgruppe des Seminars sind insbesondere Anwältinnen und Anwälte, die Projektentwickler, Bauträger, Generalunternehmer und Generalplaner im Umgang mit ihren Auftragnehmern beraten. Es vermittelt, wie diese Baubeteiligten die rechtlichen Projektrisiken, die mit ihrer Stellung als Bindeglied zwischen ihrem Auftraggeber (oder Käufer/Investor) und ihren eigenen Auftragnehmern verbunden sind, auf ein Mindestmaß reduzieren können.
Das Seminar ist in die Themenblöcke
- Projektvorbereitung
- Projektabwicklung
- Projektabschluss
unterteilt.
Darin geht es um die richtige Vertragsgestaltung (u.a. Synchronisierung der Leistungspflichten, AGB-rechtliche Vorgaben), die Anforderungen an die allseitige Dokumentation und Kommunikation in der Bauzeit (u.a. Qualitätssicherung, Nachtrags- und Behinderungsmanagement) und den richtigen Umgang mit den Auftragnehmern in der Endphase des Projekts (u.a. Koordinierung der Abnahmen, Mängelmanagement), stets mit Blick auf die rechtlichen Besonderheiten von werkvertraglichen Leistungsketten.
Die Teilnehmer erhalten ein aktuelles Skript.
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Bau- und Architektenrecht“ (6 Zeitstunden).