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ONLINE: Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wettbewerbsrecht (5 FAO-Stunden)

Seminar-ID 200701-S-FA
Gebühr pro Person  250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 17. November 2020
Uhrzeit: 13:30 - 19:00 Uhr
Dozent(en):
Büscher, Wolfgang, Prof. Dr., Vorsitzender Richter am BGH a.D.
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Stellmacher

Seminarbeschreibung

Die Veranstaltung wird als ONLINE-Seminar geführt. Ursprünglich war die Veranstaltung als HYBRID geplant, aufgrund der steigenden Infektionszahlen werden wir die Veranstaltung nunmehr ausschließlich ONLINE durchführen (Stand: 19.10.2020)

Themenübersicht:

I. Schwerpunkte im materiellen Wettbewerbsrecht

1. Verletzung von Marktverhaltensregelungen (§ 3a UWG)
2. Herabsetzung und Anschwärzung von Mitbewerbern (§ 4 Nr. 1 und 2 UWG)
3. Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz und gezielte Behinderung (§ 4 Nr. 3 und 4 UWG)
4. Aggressive Geschäftspraktiken (§ 4a UWG)
5. Irreführende, vergleichende und belästigende Werbung (§§ 5, 6 und 7 UWG)
6. Verletzung von Informationspflichten
7. Haftung des Täters und Teilnehmers, Haftung von Organen juristischer Personen, Haftung für Mitarbeiter und Beauftragte (§ 8 Abs. 2 UWG)

II. Schwerpunkte im Wettbewerbsverfahrensrecht

1. Aktuelle Probleme zur Abmahnung und Kostenerstattung einschließlich der Grundsätze der BGH-Entscheidung „Der Novembermann“, zu den Voraussetzungen missbräuchlicher Abmahnung und zur unzulässigen Rechtsausübung
2. Streitgegenstand und Kerntheorie im Wettbewerbsrecht, Dispositionsmaxime und Prüfungsumfang des Gerichts
3. Bestimmtheit und Zielrichtung von Klageanträgen
4. Reichweite von Unterlassungsansprüchen und Folgeansprüchen auf Auskunft und Schadenersatz;
5. Grenzüberschreitende Sachverhalte
6. Ausgewählte Probleme des Verfügungsverfahrens
7. Geplante Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Gewerblicher Rechtsschutz“ oder „Urheber- und Medienrecht“ oder „Handels- und Gesellschaftsrecht“ (5 Zeitstunden).

 

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