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Rechtsfachwirtstage 2020 – Modul 2: RVG Aktuell 2020

Seminar-ID 58_RFWI_T2
Gebühr pro Person  250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 10. Juli 2020
Uhrzeit: 09:00 - 16:00 Uhr
Dozent(en):
Enders, Horst-Reiner, Geprüfter Bürovorsteher
ESF-gefördert: ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

Die Themenschwerpunkte wurden mit Stand 02/2020 aktualisiert

In dem Seminar wird u. a. aktuelle Rechtsprechung vorgestellt, erläutert und die Umsetzung und Auswirkungen in der täglichen Praxis aufgezeigt. Daneben werden Problemstellungen betrachtet, die im Kanzleialltag immer wieder auftauchen und bei denen oft Unsicherheit besteht, wie die Situationen zu händeln sind. Zahlreiche praxisnahe Beispiele runden das Ganze ab.

Themenschwerpunkte sind u. a.

  • BGH: Klausel in RSV ARBs, wonach der Mandant nur einen gerichtlichen Auftrag erteilen darf, sind unwirksam!
  • BGH und OLG Koblenz: Zurückverweisung oder Verweisung: Wann entstehen die Gebühren neu und wann nicht?
  • Unterbrechung des Verfahrens durch Insolvenz und spätere Fortsetzung nach mehreren Jahren: Neue Gebühren?
  • BGH: Isolierte Anfechtung einer Kostengrundentscheidung? In welchen Fällen möglich?
  • BGH: Mandant kann den Auftrag des Anwalts dahingehend beschränken, dass dieser nur tätig werden soll, wenn die RSV eine Deckungszusage erteilt! Und nun? Wer zahlt die Kosten für die Einholung der Deckungszusage?
  • BGH: Kündigung des Anwaltsvertrags: Muss der Mandant die Gebühren dennoch zahlen?
  • BGH: Vollstreckungsauftrag auf gütliche Erledigung löst bereits die 0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG aus!
  • Ausländer leisten Prozesskostensicherheit! Wann? Folgen, wenn Sicherheit nicht geleistet wird?
  • Räumungsauftrag nach Zuschlag in der Zwangsversteigerung: Gegenstandswert und Gebühren?
  • Verrechnung von Fremdgeld mit rückständigen Gebühren in derselben oder in anderen Sachen?
  • Interne Abrechnung mit dem Terminsvertreter?
  • Dokumentenpauschale und beA? Wann kann was angesetzt werden?

Hinweis: Das vorliegende Seminar ist ESF-gefördert. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie uns VOR Beginn des Seminars den Teilnehmerfragebogen sowie die Zielgruppenabfrage ergänzt um Ihre Angaben herein.
Hier geht es zu den Formularen:
Teilnehmerfragebogen
Zielgruppenabfrage

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