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RVG in Bausachen (6 FAO-Stunden) – ABGESAGT

Seminar-ID 88_200423-S-FA
Gebühr pro Person  250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 23. April 2020
Uhrzeit: 12:30 - 19:00 Uhr
Dozent(en):
Enders, Horst-Reiner, Geprüfter Bürovorsteher
ESF-gefördert: ja
Ansprechpartner Leonie Kohl

Seminarbeschreibung

Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

In dem Seminar wird die Abrechnung in baurechtlichen Mandaten beleuchtet. Betrachtet wird nicht nur, welche Gebühren in den einzelnen Stadien des Mandats entstehen können, sondern auch spezielle Probleme, die in Bausachen auftreten, wie z. B. wenn ein selbständiges Beweisverfahren anhängig wird oder ein Nebenintervenient am Verfahren beteiligt ist. Der Dozent erläutert die Problematiken anhand von praxisnahen Fällen und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Aktuelle Rechtsprechung wird vorgestellt und deren Auswirkungen in der Praxis aufgezeigt.

Themenschwerpunkte sind u. a.:

  • Fallstricke bei Annahme des Mandats: Widerrufsbelehrung, Hinweispflicht bei Wertgebühren, Interessenkollisionen.
  • Beratung oder Vertretung: Prüfung eines Vertrags, Abgrenzung Beratung und Vertretung.
  • Vergütungsvereinbarung: Wann und wie? Fallen und Formulierungshilfen. Vergütungsvereinbarung trotz Prozesskostenhilfe: Geht das?
  • Bauprozess: und II. Rechtszug, Gebührenanfall und Kostenerstattung. Terminsgebühr in welchen Fällen?
  • Kostenfestsetzung: Sind die Kosten eines Parteigutachtens zu erstatten? Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts?
  • Selbständiges Beweisverfahren: Entstehung der Gebühren bei verschiedenen Fallkombinationen, Kostenerstattung, Vergleich im selbständigen Beweisverfahren.
  • Nebenintervention: Gebühren bei Streitverkündung; Gebühren bei Vertretung eines Nebenintervenienten; Kostenerstattung bei Beendigung des Verfahrens durch Urteil oder Vergleich. Vorsicht Haftungsfallen!
  • Eine oder mehrere Angelegenheiten: Tätigkeiten auch gegenüber den Streitverkündungsempfängern, z. B. wegen Verzicht auf Einrede der Verjährung.
  • Mehrvergleich: Gegenstandswert, Prozesskostenhilfe
  • Mitvergleichen anderweitig anhängiger Ansprüche: Vergleich in einer Sache.
  • Wahlanwaltsvergütung trotz Prozesskostenhilfe: In welchen Fällen?

Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein umfangreiches Skript.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Bau- und Architektenrecht“ (6 Zeitstunden).

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