Seminar-ID | 39_200219-S-FA | |
Gebühr pro Person | 250,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 19. Februar 2020 | |
Uhrzeit: | 12:30 - 19:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Link, Christian, Dr., Vors. Richter am LSG Baden-Württemberg
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ESF-gefördert: | ja | |
Ansprechpartner | quach |
Seminarbeschreibung
Die sozialrechtliche Frage, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, ist für die Betroffenen und die Arbeitgeber von herausragender Bedeutung. Denn mindestens alle vier Jahre führt die Deutsche Rentenversicherung eine Betriebsprüfung im Unternehmen durch. Um Überraschungen zu vermeiden, kann zum einen vorab ein Statusfeststellungsverfahren angestrebt werden, zum anderen ist es unumgänglich die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte zu kennen. Denn diese Rechtsprechung befindet sich ständig im Fluss. Nur wer hier auf dem neuesten Stand ist, kann auch gut beraten.
Seminarinhalt:
- Rechtliche Grundlagen der Betriebsprüfung und des Statusfeststellungsverfahrens
- die unterschiedlichen Zuständigkeiten (Rentenversicherung und Einzugsstellen)
- Vor- und Nachteile der verschiedenen Prüfverfahren
- die versicherungsrechtliche bzw. beitragsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung (Themen sind hierbei u.a. Familienangehörige und GmbH-Geschäftsführer, Schein- bzw. Schönwetterselbstständigkeit) anhand der aktuellen Rechtsprechung und konkreter Fälle. Dabei werden auch prozessrechtliche Fragen (z.B. Beiladung, Streitwert bei Statusfeststellungsverfahren) und solche zum Verschulden (Thema: Säumniszuschläge) anhand der aktuellen Rechtsprechung erörtert werden.
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Sozialrecht“ oder „Arbeitsrecht“ oder „Versicherungsrecht“ (6 Zeitstunden)