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BEM und kranke Arbeitnehmer – wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer alles richtig machen unter Berücksichtigung des neuen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Arbeitnehmer nach § 178 Abs. 2 SGB IX

Seminar-ID 71_191120-S-FA
Gebühr pro Person  250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 20. November 2019
Uhrzeit: 09:00 - 16:00 Uhr
Dozent(en):
Schmidt, Bettina, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht
ESF-gefördert: ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

In Zeiten geburtenschwacher Jahrgänge und alternder Belegschaften stellt die Erkrankung von Arbeitnehmern für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine große Herausforderung dar. Ein BEM-Verfahren nach § 167 Abs. 2 SGB IX (BEM) kann nicht nur zur Verringerung der Arbeitsunfähigkeitszeiten beitragen und die mit dem krankheitsbedingten Ausfall verbundenen betrieblichen und finanziellen Belastungen des Arbeitgebers vermindern, auch Arbeitnehmer können über ein BEM-Verfahren nach einer Erkrankung früher wieder in das Arbeitsleben integriert werden. Hierfür können vom Arbeitgeber auch finanzielle Unterstützungsleistungen durch die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter genutzt werden, die im Seminar dargestellt werden.

Das Seminar zeigt auf, in welchen Situationen des Arbeitslebens ein BEM-Verfahren sinnvoll oder sogar, z.B. vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung, zur Vermeidung rechtlicher Nachteile für Arbeitgeber geboten ist.
Neben der Behandlung aller rechtlich relevanten Fragestellungen im Bereich des BEM unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung gibt das Seminar auch einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu dem bereits zum 30.12.2016 in Kraft getretenen neuen Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer nach § 178 Abs. 2 SGB IX.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Darstellung eines BEM-Verfahrens in der betrieblichen Praxis und der Erarbeitung eines ausführlichen BEM-Ablaufplans mit konkreten Verfahrensschritten und Zuständigkeiten, der auch als Grundlage für eine Verfahrensordnung bzw. Betriebsvereinbarung von den Teilnehmern genutzt werden kann.

Seminarinhalt:

I. Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
• Zweck und Inhalt des betrieblichen Eingliederungsmanagements
– persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
– Anforderungen der Rechtsprechung an ein ordnungsgemäßes BEM
– Mindeststandards
– neueste Rechtsprechung zum BEM bei Kurzerkrankungen und befristeter     Erwerbsminderungsrente
– Reaktionsmöglichkeiten bei häufigen Kurzerkrankungen
– Probleme bei langfristig erkrankten Mitarbeitern
– Reaktionsmöglichkeiten bei Suchterkrankungen (Alkohol, Drogen, Medikamente)
– Klärung des Restleistungsvermögens des Arbeitnehmers
– Einschaltung des Betriebsarztes
– mögliche Maßnahmen im BEM/Rehaleistungen
– Präventionsmöglichkeiten zur Vermeidung weiterer AU-Zeiten
• Information des betroffenen Mitarbeiters und Zustimmung
• Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen
– Zwingende Mitbestimmung – § 87 BetrVG
– Betriebsvereinbarung
• Einbindung der Rehabilitationsträger und des Integrationsamtes
– örtliche gemeinsame Servicestellen
– Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
– Förderungsmöglichkeiten durch Rehabilitationsträger und das Integrationsamt
• Auswirkungen auf den Kündigungsschutz
-Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
– Darlegungs- und Beweislast
– Kündigung nach Durchführung des BEM
• Bedeutung für das Zustimmungsverfahren nach den §§ 168 ff. SGB IX bei Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
• BEM und Anspruch auf behinderungs- bzw. leidensgerechte Beschäftigung
– Inhalt des Beschäftigungsanspruchs
– Beschäftigung von Mitarbeitern unter geänderten Bedingungen
– Klage und Klageantrag bei behinderungsgerechter Beschäftigung
– Darlegungs- und Beweislast unter Berücksichtigung des BEM
– Behinderungsgerechte Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes
– Schadensersatzanspruch bei nicht leidensgerechter Beschäftigung unter
Berücksichtigung des BEM
• Stufenweise Wiedereingliederung und BEM
• Erarbeitung eines Ablaufplans eines BEM-Verfahrens

II. Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer nach § 178 Abs. 2 SGB IX 
• Übergang in das Arbeitslosengeld
• Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld bei längerer Erkrankung des Arbeitnehmers
• Arbeitslosmeldung und Krankheit

Die Teilnehmer erhalten eine aktuelle Arbeitsunterlage mit ausführlicher Darstellung der aktuellen Rechtsprechung, wichtigen Praxistipps und eines BEM-Ablaufplans.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Arbeitsrecht“ oder „Sozialrecht“ (6 Zeitstunden)

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