Seminar-ID | 2019_Azubi_ZP | |
Gebühr pro Person | 110,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 28. September 2019 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 15:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Klein, Nicole, Gepr. Rechtsfachwirtin, Mediatorin
|
|
ESF-gefördert: | Nein | |
Ansprechpartner | quach |
Seminarbeschreibung
Das Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart GmbH führt einmal jährlich eine Zwischenprüfung gemäß § 48 Abs. 1 BBiG und der geltenden Zwischenprüfungsordnung für den Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten bzw. der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten durch.
Zweck der Zwischenprüfung ist die Ermittlung des jeweiligen Ausbildungsstandes nach dem ersten Ausbildungsjahr, um ggf. korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.
Das Seminar zur Zwischenprüfung frischt das Wissen auf, welches Inhalt des 1. Ausbildungsjahres war. Grundlage hierzu ist der Lehrplan der Kaufmännischen Berufsschule sowie die geltende Prüfungsordnung.
Für Auszubildende kann ein erfolgreicher Abschluss der Zwischenprüfung entscheidend sein für die Frage, ob der bis dato geforderte tatsächliche Leistungs- und Wissensstand vorhanden ist oder ob sich bereits Lücken in der Ausbildung bemerkbar machen. Durch dieses Seminar werden die Auszubildenden auf die bevorstehende Zwischenprüfung vorbereitet und haben so die Möglichkeit, selbst zu erkennen, wo Defizite vorhanden sind, um diese dann im Ausbildungsbetrieb aufzuarbeiten.