Seminar-ID | 80_191021-S-FA | |
Gebühr pro Person | 250,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 21. Oktober 2019 | |
Uhrzeit: | 12:30 - 19:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Weiß, Christian , RA, FA für Insolvenzrecht, WELLENSIEK Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln
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ESF-gefördert: | ja | |
Ansprechpartner | Bauer |
Seminarbeschreibung
Seminarinhalt:
Personenbezogene Daten stehen immer mehr im Fokus unseres Alltags. Digitale Arbeitsvorgänge in Insolvenzverwalterkanzleien machen es unerlässlich, sich auch in der täglichen Praxis mit dem Datenschutz zu befassen; insbesondere, was Daten im Rahmen der übertragenden Sanierung betrifft, aber auch bereits mit den datenrechtlichen Gegebenheiten bei der Betriebsfortführung, im Sachverständigengutachten etc.: Seit dem 25.05.2018 findet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich Anwendung. Auch für Insolvenzverwalter/das Team gibt es Punkte, die zwingend Beachtung finden müssen beim Umgang mit personenbezogenen Daten – nicht zuletzt wegen den neu geltenden, noch höheren Sanktionsrahmen von bis zu 20 Millionen Euro!
Aus der Praxis des Referenten werden die aktuelle Rechtslage, insbesondere aber praktische Erfahrung in der Schnittmenge aus Datenschutz und Insolvenzverwaltung dargestellt.
Schwerpunkte
- Grundsätze des Datenschutzrechtes
- Datenschutz in der Kanzlei des Insolvenzverwalters
- im Antragsverfahren, im eröffneten Verfahren, bei der Betriebsfortführung
- Arbeitnehmer-, Kundendaten
- Erhöhung der Vergütung und Massekosten für datenschutzrechtliche Befassung im Verfahren
- Praxisbeispiele und Diskussion
Gliederung:
- Überblick Datenschutzrecht
- Rechtsnormen
- Anwendungsbereich Datenschutzgesetz
- Grundsätze
- Erlaubnisvorbehalt
- Zweckbindung
- Transparenz
- Datensparsamkeit- und Datenvermeidung
- Personenbezogene Daten/Besondere personenbezogene Daten
- Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von Daten
- Einwilligung und Interessenabwägung
- Haftungs-/Sanktionsrisiken für den Insolvenzverwalter
- Aus der Praxis: Datenschutz in der Insolvenzverwalterkanzlei im Allgemeinen
- Datenschutzbeauftragter/besonderer Kündigungsschutz
- Verfahrensverzeichnis
- Datenschutzthemen bei der täglichen Arbeit
- Mitarbeiter
- Dienstleister
- Technik
- Informationspflicht an die Behörde bei Datenpanne
- Bewerbung als Insolvenzverwalter unter Verwendung personenbezogener Daten
- Schwerpunkt: Datenschutz im Antragsverfahren und in der vorläufigen Insolvenzverwaltung
- Schwerpunkt: Datenschutz im eröffneten Verfahren
- Übertragende Sanierung, Auftragsdatenverarbeitung
- Insolvenzverwalter als verantwortliche Stelle?
- Verwertung von Assets
- Erhöhung der Vergütung und Massekosten für datenschutzrechtliche Befassung im Verfahren?
- Diskussion
Die Teilnehmer erhalten ein umfangreiches Skript.
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Insolvenzrecht“ oder „IT-Recht“ (6 Zeitstunden).