Seminar-ID | 24_190917-S-FA | |
Gebühr pro Person | 250,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 17. September 2019 | |
Uhrzeit: | 12:00 - 18:30 Uhr | |
Dozent(en): |
Enders, Horst-Reiner, Geprüfter Bürovorsteher
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Yasmin Vellidis |
Seminarbeschreibung
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
In dem Seminar wird die Abrechnung in familienrechtlichen Mandaten beleuchtet. Der Dozent orientiert sich daran, wie in der Regel ein familienrechtliches Mandat in der Praxis abläuft und welche Vergütung in welchem Stadium des Mandats entstehen kann.
Themenschwerpunkte sind u. a.:
Fallstricke bei Annahme des Mandats
- Widerrufsbelehrung erforderlich?
- Belehrung, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten
- Verlust des kompletten Vergütungsanspruchs bei Vertretung trotz Interessenkollision!?
Beratung
- Beratung und dennoch zusätzlich die Einigungsgebühr
- Abgrenzung Beratung und außergerichtliche Vertretung?
- Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung
- Prüfung eines Entwurfs einer Scheidungsfolgenvereinbarung
- Prüfung von Rechtsfolgen aus einer Scheidungsfolgenvereinbarung
- Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
- Beratungshilfe
- Rechtsanwalt kann Aufhebung der Beratungshilfe beantragen!
- Eine oder mehrere Angelegenheiten?
Außergerichtliche Vertretung
- Vertretung wegen mehrerer Gegenstände (elterliche Sorge, Umgangsrecht, Trennungsunterhalt) – Dieselbe oder mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten?
- In welchen Fällen kann die Terminsgebühr entstehen?
Vergütungsvereinbarung
- „Fallen“ bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung!
- Formulierungshilfen
Gerichtliches Verfahren
- Verfahrenswerte, aktuelle Rechtsprechung (z. B. bei wechselseitigen Anträgen auf Zugewinnausgleich)
- Terminsgebühr auch bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, in welchen Fällen?
- Mitvergleichen nicht anhängiger Folgesachen in VKH-Sachen
- Neue BGH-Rechtsprechung! ist jetzt alles klar?
- Mitvergleichen der Hauptsache in EA-Verfahren und umgekehrt
- Abtrennung einer Folgesache
- In welchen Fällen kann trotz VKH die Differenz zu den Wahlanwaltsgebühren erlangt werden
Scheidungsfolgenvereinbarung
- Verfahrenswerte und Gebühren bei unterschiedlicher Auftragslage
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Familienrecht“ (6 Zeitstunden)