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Datenschutz im Arbeitsverhältnis (2,5 FAO-Stunden)

Seminar-ID 190711_1-S-FA
Gebühr pro Person  150,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 11. Juli 2019
Uhrzeit: 14:30 - 17:00 Uhr
Dozent(en):
Tillmanns, Christoph, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden – Württemberg, Kammern Freiburg
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Seminarinhalt:

Datenschutz im Arbeitsverhältnis war lange Zeit auf die Fragestellung fokussiert, ob der Arbeitgeber insbesondere durch heimliche Überwachung gewonnene Daten in einem Kündigungsschutzprozess gegen den Arbeitnehmer verwenden darf oder ob hier ein Beweisverwertungsverbot gilt. Durch das Inkrafttreten des DSGVO ist der Blick für den Datenschutz im Arbeitsverhältnis jedoch deutlich geweitet worden – nicht zuletzt angesichts erheblicher Bußgeldandrohungen. Dabei muss man aber zugestehen, dass bei weitem nicht alles neu ist, was die DSGVO vom Arbeitgeber verlangt – neu ist vor allem die Sensibilität für das Thema.

Der Vortrag beleuchtet die allgemeinen Anforderungen der DSGVO an den Datenschutz im Arbeitsverhältnis und versucht eine Umsetzung für typische Situationen, in denen im Arbeitsverhältnis Daten verarbeitet werden.

1. Rechtliche Grundlage des Arbeitnehmerdatenschutzes: Bundesdatenschutzgesetz und EU– Datenschutzgrundverordnung
2. System des Datenschutzes: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
3. Formelle Anforderungen für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten
4. Erlaubnis der Verarbeitung von Beschäftigtendaten
4.1 Gesetzliche Erlaubnistatbestände
4.2 Einwilligung des Arbeitnehmers und Betriebsvereinbarungen als Grundlage für Datennutzung
5. Zulässigkeit von Datennutzung im Arbeitsverhältnis – von „der Wiege bis zur Bahre“:
5.1 Begründung des Arbeitsverhältnisses
5.2 Durchführung des Arbeitsverhältnisses
5.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
6. Beweisverwertungsverbote bei unzulässiger Datenverarbeitung?

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Arbeitsrecht“ und „IT-Recht“ (2,5 Zeitstunden).

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