Seminar-ID | 191112-S-FA | |
Gebühr pro Person | 220,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 12. November 2019 | |
Uhrzeit: | 11:15 - 17:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Creutzfeldt, Malte, Richter am BAG a.D.
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ESF-gefördert: | nein | |
Ansprechpartner | Stellmacher |
Seminarbeschreibung
Vorläufige Themenübersicht:
- Rechtswegfragen
- Neue Rechtsprechung zu den verschiedenen Klageanträgen, insb. zur Feststellungsklage und dem Feststellungsinteresse; Auskunfts- und Stufenklagen
- Besonderheiten des Kündigungsschutzprozesses (Anträge, nachträgliche Klagezulassung, Auflösungsantrag)
- Klageerhebung und Parteirollen
- Neuere Entscheidung zu den Grundprinzipien des Arbeitsgerichtsprozesses und ihre praktischen Auswirkungen (Öffentlichkeits-, Mündlichkeitsprinzip; Beibringungsgrundsatz)
- Das rechtliche Gehör und die richterliche Hinweispflicht
- Darlegungslast und Beweis – Probleme der Beweiserhebung und -durchführung; unzulässige Beweismittel, Sachverhaltsverwertungsverbote
- Fristen, Fristversäumnisse und das Wiedereinsetzungsverfahren
- Beendigung des Rechtsstreits durch Hauptsachenerledigung oder Vergleich
- Beendigung des Rechtsstreits durch Urteil – das Rechtsmittelsystem (Berufung – Revision), insbes.: Anforderungen an die Berufungs- und Revisionsbegründung
- Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- Streitwert, Kosten, Gebühren
- Kurzer Überblick über die Besonderheiten des Beschlussverfahrens
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Arbeitsrecht“ (5 Zeitstunden).
Sie können das Seminar auch tagesweise am 11.11.2019 (7,5 FAO-Stunden) oder 12.11.2019 (7,5 FAO-Stunden) oder komplett (15 FAO-Stunden) buchen.