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Behandlung von Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

Seminar-ID 191115_1-S-FA
Gebühr pro Person  250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 15. November 2019
Uhrzeit: 08:30 - 14:00 Uhr
Dozent(en):
Gehrlein, Markus, Prof. Dr., Richter am BGH
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Die Behandlung von Darlehen eines Gesellschafters in der Insolvenz insbesondere einer GmbH wirft schwierige Rechtsfragen auf, mit denen Rechtsprechung und Wissenschaft seit langem konfrontiert sind. Zur Regelung dieser Materie hat die Rechtsprechung auf der Grundlage von §§ 30, 31 GmbH das sog. Eigenkapitalersatzrecht entwickelt. Im Rahmen der GmbH-Reform des Jahres 2008 (MoMiG) wurde das verästelte und überaus komplizierte Eigenkapitalersatzrecht beseitigt, das Recht der Gesellschafterdarlehen sowie wirtschaftlich entsprechender Finanzierungshilfen neu geordnet und in das Insolvenzanfechtungsrechtrecht verlagert.

Das Seminar zeigt ausgehend von den Kernaussagen des Eigenkapitalersatzrechts anhand der BGH-Rechtsprechung die Rechtsentwicklung und bis hin zum geltenden Rechtszustand auf. Dabei werden unter Rückgriff auf die Rechtsprechung die zwischen dem alten und neuen Recht bestehenden Verbindungslinien aufgezeigt. Ein Schwerpunkt des Seminars liegt in der Darstellung der § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 InsO, die als zentrale Vorschriften des neuen Rechts die Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterhilfen anordnen. Die einzelnen für die Praxis bedeutsamen Tatbestände, die Befriedigung eines Gesellschafterdarlehens (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO), die Gewährung einer Sicherung für ein Gesellschafterdarlehen (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO) wie auch die Befreiung des Gesellschafters von einer für ein Drittdarlehen gewährten Sicherung (§ 135 Abs. 2 InsO), werden nach Maßgabe der BGH-Rechtsprechung eingehend erörtert. Ferner wird erläutert, inwiefern gesellschaftergleiche Dritte, etwa verbundene Unternehmen, vom Anwendungsbereich der Vorschriften erfasst werden. Welche Forderungen einem Darlehen wirtschaftlich gleichstehenden, wird ebenso dargestellt.

Das Seminar beschränkt sich allerdings nicht auf die Materie der § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 InsO. Gesellschafterdarlehen können – wie die praktische Erfahrung belegt – auch weiteren Anfechtungstatbeständen unterfallen. Darum befasst sich das Seminar, soweit Gesellschafterdarlehen betroffen sind, anhand der BGH-Rechtsprechung mit zusätzlichen bedeutsamen Anfechtungstatbeständen, der Deckungsanfechtung (§§ 130, 131 InsO), der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) und der Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO). Von daher vermittelt das Seminar auf der Grundlage der BGH-Rechtsprechung die allgemeinen Grundstrukturen des Insolvenzanfechtungsrechts.

• Grundstrukturen des aktuellen Rechts
• Tatbestand und Rechtsfolgen
• Legitimationsgrundlagen
• Sachlicher Anwendungsbereich
• Erfasste Gesellschaftsformen
• Darlehen
• Wirtschaftlich entsprechende Finanzierungshilfen
• Persönlicher Anwendungsbereich
• Gesellschafter
• Rechtsnachfolger
• Gesellschaftergleiche Dritte
• Kleinbeteiligungs- und Sanierungsprivileg
• Gesellschaftersicherheiten
• Leitlinien der gesetzlichen Regelung
• Einzelfragen
• Doppelbesicherung
• Nutzungsüberlassungen
• Leitlinien der gesetzlichen Regelung
• Einzelfragen
• Aktuelle Entscheidungen zum auslaufenden Eigenkapitalersatzrecht

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Insolvenzrecht“ (5 Zeitstunden).

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