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16 FAO-Stunden in zwei Tagen – Gesellschafts- und Insolvenzrecht 2019 – Modul 1: Aktuelles aus Rechtsprechung und Literatur zu Haftungsgefahren für die Handelnden in der Krisenberatung und Unternehmenssanierung (Geschäftsleiter, Gesellschafter, Berater) – Modul 2: Behandlung von Gesellschafterdarlehen – Modul 3: Aktuelle Entwicklungen im Recht der Insolvenzanfechtung, Insolvenzrechts-Tourismus u.a.

Seminar-ID 49_2019_InsO
Gebühr pro Person  690,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 14. November 2019 - 15. November 2019
Uhrzeit: 12:30 - 19:00 Uhr
Dozent(en):
Bauer, Joachim, Prof. Dr., Rechtsanwalt, Rechtsanwälte KNAUTHE Berlin
Gehrlein, Markus, Prof. Dr., Richter am BGH
Mehring, Thomas, Dr., Vors. Richter LG Stuttgart
Seichter, Dirk, Vorsitzender Richter am Landgericht
ESF-gefördert: ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Modul 1: “Aktuelles aus Rechtsprechung und Literatur zu Haftungsgefahren für die Handelnden in der Krisenberatung und Unternehmenssanierung (Geschäftsleiter, Gesellschafter, Berater)” am 14.11.2019 von 12.30 Uhr – 19.00 Uhr
Dozent: Prof. Dr. Joachim Bauer, KNAUTHE Rechtsanwälte, Berlin

Seminarinhalt:

A. Abgrenzung Unternehmenskrise gegen Insolvenzreife
I. Typischer Verlauf und Diagnose der Unternehmenskrise
II. Überschuldung, Status und Fortführungsprognose
III. Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung und Indizien
B. (Rechtliche) Sofortmaßnahmen zur Beseitigung der Insolvenzreife u.a. Debt-Equity-Swap, Rangrücktritt, Patronatserklärung, Stundung, Stillhalteabsprachen)
C. Haftungsgefahren für Geschäftsleiter

I. Insolvenzverursachungshaftung
II. Insolvenzverschleppungshaftung (u.a. „verbotene“ Zahlungen)
III. Sonstige krisennahe Haftungsgefahren (u.a. Sozialversicherungsbeiträge und Steuern)
IV. Haftungsgefahren in der (vorläufigen) Eigenverwaltung
V. Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung
D. Haftungsgefahren für Gesellschafter
I. Fehler bei Kapitalaufbringung und -erhaltung (u.a. verdeckte Sacheinlagen, aufsteigende Darlehen und Sicherheiten, Cash-Pooling)
II. Existenzvernichtender Eingriff
III. Gesellschafterdarlehen und vergleichbare Finanzierungshilfen
E. Haftungsgefahren für (Sanierungs-)Berater


Modul 2: “Behandlung von Gesellschafterdarlehen“ am 15.11.2019, 08.30 Uhr – 14.00 Uhr
Dozent: Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe

Seminarinhalt:

Die Behandlung von Darlehen eines Gesellschafters in der Insolvenz insbesondere einer GmbH wirft schwierige Rechtsfragen auf, mit denen Rechtsprechung und Wissenschaft seit langem konfrontiert sind. Zur Regelung dieser Materie hat die Rechtsprechung auf der Grundlage von §§ 30, 31 GmbH das sog. Eigenkapitalersatzrecht entwickelt. Im Rahmen der GmbH-Reform des Jahres 2008 (MoMiG) wurde das verästelte und überaus komplizierte Eigenkapitalersatzrecht beseitigt, das Recht der Gesellschafterdarlehen sowie wirtschaftlich entsprechender Finanzierungshilfen neu geordnet und in das Insolvenzanfechtungsrechtrecht verlagert.

Das Seminar zeigt ausgehend von den Kernaussagen des Eigenkapitalersatzrechts anhand der BGH-Rechtsprechung die Rechtsentwicklung und bis hin zum geltenden Rechtszustand auf. Dabei werden unter Rückgriff auf die Rechtsprechung die zwischen dem alten und neuen Recht bestehenden Verbindungslinien aufgezeigt. Ein Schwerpunkt des Seminars liegt in der Darstellung der § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 InsO, die als zentrale Vorschriften des neuen Rechts die Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterhilfen anordnen. Die einzelnen für die Praxis bedeutsamen Tatbestände, die Befriedigung eines Gesellschafterdarlehens (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO), die Gewährung einer Sicherung für ein Gesellschafterdarlehen (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO) wie auch die Befreiung des Gesellschafters von einer für ein Drittdarlehen gewährten Sicherung (§ 135 Abs. 2 InsO), werden nach Maßgabe der BGH-Rechtsprechung eingehend erörtert. Ferner wird erläutert, inwiefern gesellschaftergleiche Dritte, etwa verbundene Unternehmen, vom Anwendungsbereich der Vorschriften erfasst werden. Welche Forderungen einem Darlehen wirtschaftlich gleichstehenden, wird ebenso dargestellt.

Das Seminar beschränkt sich allerdings nicht auf die Materie der § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 InsO. Gesellschafterdarlehen können – wie die praktische Erfahrung belegt – auch weiteren Anfechtungstatbeständen unterfallen. Darum befasst sich das Seminar, soweit Gesellschafterdarlehen betroffen sind, anhand der BGH-Rechtsprechung mit zusätzlichen bedeutsamen Anfechtungstatbeständen, der Deckungsanfechtung (§§ 130, 131 InsO), der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) und der Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO). Von daher vermittelt das Seminar auf der Grundlage der BGH-Rechtsprechung die allgemeinen Grundstrukturen des Insolvenzanfechtungsrechts.

• Grundstrukturen des aktuellen Rechts
• Tatbestand und Rechtsfolgen
• Legitimationsgrundlagen
• Sachlicher Anwendungsbereich
• Erfasste Gesellschaftsformen
• Darlehen
• Wirtschaftlich entsprechende Finanzierungshilfen
• Persönlicher Anwendungsbereich
• Gesellschafter
• Rechtsnachfolger
• Gesellschaftergleiche Dritte
• Kleinbeteiligungs- und Sanierungsprivileg
• Gesellschaftersicherheiten
• Leitlinien der gesetzlichen Regelung
• Einzelfragen
• Doppelbesicherung
• Nutzungsüberlassungen
• Leitlinien der gesetzlichen Regelung
• Einzelfragen
• Aktuelle Entscheidungen zum auslaufenden Eigenkapitalersatzrecht


Modul 3: “Aktuelle Entwicklungen im Recht der Insolvenzanfechtung, Insolvenzrechts-Tourismus u.a.“ am 15.11.2019, 14.30 Uhr – 20.00 Uhr
Dozenten: Dr. Thomas Mehring, Richter am Oberlandesgericht und Dirk Seichter, Vorsitzender Richter am Landgericht

Seminarinhalt:

• Aktuelle Entwicklungen im Recht der Vorsatzanfechtung (Voraussetzungen der Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung; anfechtungsrechtliche Bedeutung von Ratenzahlungsanträgen; Mitwirkung des Schuldners an der Zwangsvollstreckung als Rechtshandlung des Schuldners u.a.)
• Insolvenzanfechtung in Dreiecksverhältnissen
• Pflichten des rechtlichen Beraters bei der Mandatierung durch insolvenzgefährdete Unternehmen
• Durchsetzbarkeit von Forderungen trotz im Ausland erteilter Restschuldbefreiung

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Insolvenzrecht“ oder „Internationales Wirtschaftsrecht“ (16 Zeitstunden).

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