Seminar-ID | 16_190314-S-MA | |
Gebühr pro Person | 190,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 14. März 2019 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 17:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Luz, Heidi, Gepr. Rechtsfachwirtin
|
|
ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Bauer |
Seminarbeschreibung
Dieses Seminar ist speziell für Wiedereinsteiger geeignet, welche ggf. noch über „BRAGO-Wissen“ verfügen und bisher keine praktische Erfahrung in der Anwendung mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sammeln konnten. Im Seminar wird den Teilnehmern der Umgang mit dem RVG vermittelt und diese auf den aktuellen Stand gebracht. Das Seminar ist auch für junge Rechtsanwälte geeignet, welche bislang wenig Umgang mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hatten.
Seminarinhalt:
- Grundlagen des RVG: Richtige Anwendung des Vergütungsverzeichnisses
- Außergerichtliche Abrechnung – Beratung und Geschäftsgebühr, Einigungsgebühr
- Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG – Merkmale für die Erhöhung
- Gerichtliche Abrechnung – Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr
- Die Gebühren im Berufungsverfahren
- Anrechnung der Geschäftsgebühr bei unterschiedlichen Gegenstandswerten
- Anrechnung der Geschäftsgebühr bei unterschiedlichen Gebührensätzen
- Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren unter Berücksichtigung § 15a RVG
- Mehrwert des Vergleichs
- Terminsanwalt und Erstattungsfähigkeit von Reisekosten
- Richtige Abrechnung von Abwesenheitsgeldern, Auslagenpauschale, Fotokopien nach den Vorschriften des RVG