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Beschäftigtendatenschutz in der anwaltlichen Beratung – After-Work-Fortbildung – FINDET NICHT STATT AUFGRUND ERKRANKUNG DES DOZENTEN – Ersatztermin wird in Kürze bekannt gegeben

Seminar-ID 190130-S-FA
Gebühr pro Person  150,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 30. Januar 2019
Uhrzeit: 17:00 - 19:30 Uhr
Dozent(en):
Kulow, Arnd-Christian, Dr., DSB (TÜV SÜD), DSA (TÜV SÜD), QM-B (TÜV SÜD), Rechtsanwalt
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Carmen Rothenbacher

Seminarbeschreibung

Die seit Mai 2018 anwendbare Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchdringt mehr und mehr spürbar die Unternehmenslandschaft. Unabhängig von der Größe der Unternehmung ist daher die DSGVO ein bleibendes Thema.

In der wirtschaftsberatenden Anwaltspraxis werden somit immer wieder auch Fragen nach dem Beschäftigtendatenschutz auftauchen. Dies um so mehr, als neue Themen wie “Social Media”, “IT und E-Mail Nutzung” oder etwa der dienstliche Einsatz privater Smartphones ständig neue Fragestellungen erzeugen. Der Beschäftigtendatenschutz ist in der DSGVO nicht geregelt. Die Mitgliedstaaten haben hier allerdings die Befugnis diesen Bereich durch eigene Rechtsvorschriften und Kollektivvereinbarungen zu normieren. Somit hat das gesamte Individualarbeitsrecht von der Bewerberauswahl, über die Einstellung bis hin zur Entlassung des Arbeitnehmers immer auch eine datenschutzrechtliche Komponente. Wenn in einem Unternehmen ein Betriebsrat besteht, so hat dieser auch datenschutzrechtliche Schutz- und Förderpflichten, aber auch Mitbestimmungsrechte. Bestehende Betriebsvereinbarungen sind daher im Hinblick auf die DSGVO zu prüfen und ggf. anzupassen.

Das Seminar verschafft dem anwaltlichen Berater einen Überblick über die derzeitige Rechtslage, vor allem in Hinblick auf die oben aufgeworfenen IT-Fragestellungen.

Inhalte:

Grundlagen: Art. 88 DSGVO und der Beschäftigtendatenschutz nach dem neuen Bundesdatenschutzgesetz

  • Anwendungsvorrang der DSGVO
  • Datenschutzgrundsätze nach DSGVO bzw. dem Standard-Datenschutzmodell (SDM) der deutschen Datenschutzbehörden
  • nationale Regelung durch § 26 BDSG und Kollektivvereinbarungen

Bewerberdatenschutz

  • Erhebung von Bewerberdaten über das Internet
  • Fragerecht des Arbeitgebers beim Bewerbungsgespräch

Datenschutzfragen im Arbeitsverhältnis

  • Nutzung von IT und Social Media
  • Einwilligungen im Arbeitsverhältnis
  • Überwachung von Verhalten oder Leistung des Arbeitnehmers
  • Datenübermittlung im Konzern

Datenschutz und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Umgang mit E-Mail Konten u.ä.
  • Archivierung der Personalakte

Der Betriebsrat: Schutz- und Förderpflichten, sowie Mitbestimmungsrechte

  • Themen der Mitbestimmung
  • Verhältnis Betriebsrat zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Die Betriebsvereinbarung im Datenschutz
  • Eigene datenschutzrechtliche Verantwortung des Betriebsrats?

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Arbeitsrecht“ oder “IT-Recht” (2,5 Zeitstunden).

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