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Medizinrecht 2019 – 7,5 FAO-Stunden an einem Tag! Modul 1: Erkrankungen aus dem Bereich der Inneren Medizin – Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie; Modul 2: Das medizinische Sachverständigengutachten im Gerichtsverfahren

Seminar-ID 12_190508-S-FA
Gebühr pro Person  300,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 8. Mai 2019
Uhrzeit: 08:30 - 17:30 Uhr
Dozent(en):
Link, Christian, Dr., Vors. Richter am LSG Baden-Württemberg
Wende, Andreas, Dr. med., Rechtsanwalt und Arzt, Fachanwalt für Medizinrecht
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Modul 1 am Mittwoch, 08.05.2019, 08.30 Uhr – 13.00 Uhr:

Erkrankungen aus dem Bereich der Inneren Medizin – Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie

Dozent: Dr. med. Andreas Wende, Rechtsanwalt und Arzt, Fachanwalt für Medizinrecht

Seminarinhalt:

Erkrankungen aus dem Bereich der inneren Medizin sind häufig nur schwer zu erkennen. Nicht nur für Ärzte, sondern auch für Rechtsanwälte, die im Bereich des Arzthaftungsrechts tätig sind, ist es wichtig, über Grundlagen zu Pathophysiologie, Diagnostik und anschließender Therapie Bescheid zu wissen.


Modul 2 am Mittwoch, 08.05.2019, 13.30 Uhr – 17.30 Uhr

Das medizinische Sachverständigengutachten im Gerichtsverfahren – Von den Grundlagen bis hin zur optimalen Prozesstaktik

Dozent: Dr. Christian Link, Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg

Seminarinhalt:

Medizinische Sachverständigengutachten spielen in Prozessen eine herausragende Rolle. In nahezu allen Rechtsgebieten – vom Renten-, Schwerbehinderten-, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht bis zur Unfallversicherung – entscheiden oft medizinische Sachverständige über den Ausgang des Verfahrens. Auch außerhalb des Sozialgerichtsprozesses benötigt das Gericht die Expertise medizinischer Sachverständiger (z.B. im Medizinrecht, Versicherungsrecht etc.). In dieser Situation ist es für den beratenden Rechtsanwalt unumgänglich, nicht nur die Essentiala eines „guten“ Gutachtens zu kennen, sondern seine Kenntnisse sind bereits bei der „richtigen“ Gutachterauswahl gefragt. Hinzu kommen Fragen der Mandanten, ob sie Begleitpersonen zur Untersuchung mitnehmen dürfen, ob und wie sie einer Gutachterauswahl widersprechen können (Stichwort: Befangenheit des Gutachters) und ob sie auch selbst Gutachten in Auftrag geben können (z.B. Antragsrecht nach § 109 SGG). Und wenn das Gutachten vorliegt: welche Fehler müssen wie gerügt werden (Stichwort: Revisionsverfahren bzw. Nichtzulassungsbeschwerden)? Was ist prozesstaktisch sinnvoll?

All diese Fragen werden in dem Seminar eingehend erörtert und anhand der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet. Dabei wird auch auf das Thema eingegangen, wie medizinische Gutachter auf Mandanten mit Migrationshintergrund reagieren und welche Konsequenzen sich hieraus für den Prozess ergeben können.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Medizinrecht“ (7,5 Zeitstunden)


Sie können dieses Seminar mit einem Tagesseminar oder einem 2-Tagesseminar kombinieren.

Donnerstag, 09.05.2019: 08.30 Uhr – 17.30 Uhr: 7,5 FAO-Stunden

08.05.2019 – 09.05.2019: jeweils 08.30 Uhr – 17.30 Uhr: 15 FAO-Stunden

 

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