Seminar-ID | 2019_Med_kompl | |
Gebühr pro Person | 600,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 8. Mai 2019 - 9. Mai 2019 | |
Uhrzeit: | 08:30 - 17:30 Uhr | |
Dozent(en): |
Verschiedene
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Bauer |
Seminarbeschreibung
Modul 1 am Mittwoch, 08.05.2019, 08.30 Uhr – 13.00 Uhr:
Erkrankungen aus dem Bereich der Inneren Medizin – Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie
Dozent: Dr. med. Andreas Wende, Rechtsanwalt und Arzt, Fachanwalt für Medizinrecht
Seminarinhalt:
Erkrankungen aus dem Bereich der inneren Medizin sind häufig nur schwer zu erkennen. Nicht nur für Ärzte, sondern auch für Rechtsanwälte, die im Bereich des Arzthaftungsrechts tätig sind, ist es wichtig, über Grundlagen zu Pathophysiologie, Diagnostik und anschließender Therapie Bescheid zu wissen.
Modul 2 am Mittwoch, 08.05.2019, 13.30 Uhr – 17.30 Uhr:
Dozent: Dr. Christian Link, Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg
Seminarinhalt:
Medizinische Sachverständigengutachten spielen in Prozessen eine herausragende Rolle. In nahezu allen Rechtsgebieten – vom Renten-, Schwerbehinderten-, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht bis zur Unfallversicherung – entscheiden oft medizinische Sachverständige über den Ausgang des Verfahrens. Auch außerhalb des Sozialgerichtsprozesses benötigt das Gericht die Expertise medizinischer Sachverständiger (z.B. im Medizinrecht, Versicherungsrecht etc.). In dieser Situation ist es für den beratenden Rechtsanwalt unumgänglich, nicht nur die Essentiala eines „guten“ Gutachtens zu kennen, sondern seine Kenntnisse sind bereits bei der „richtigen“ Gutachterauswahl gefragt. Hinzu kommen Fragen der Mandanten, ob sie Begleitpersonen zur Untersuchung mitnehmen dürfen, ob und wie sie einer Gutachterauswahl widersprechen können (Stichwort: Befangenheit des Gutachters) und ob sie auch selbst Gutachten in Auftrag geben können (z.B. Antragsrecht nach § 109 SGG). Und wenn das Gutachten vorliegt: welche Fehler müssen wie gerügt werden (Stichwort: Revisionsverfahren bzw. Nichtzulassungsbeschwerden)? Was ist prozesstaktisch sinnvoll?
All diese Fragen werden in dem Seminar eingehend erörtert und anhand der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet. Dabei wird auch auf das Thema eingegangen, wie medizinische Gutachter auf Mandanten mit Migrationshintergrund reagieren und welche Konsequenzen sich hieraus für den Prozess ergeben können.
Modul 3 am Donnerstag, 09.05.2019, 08.30 Uhr – 10.30 Uhr:
Voraussehbare Patientenschädigung in Gegenwart kostensparender Organisationsstrukturen
Dozent: Prof. Dr. med. Uwe Schulte-Sasse
Seminarinhalt:
- Aufklärung
- Hygiene
- Sedierung
- Ambulante Operation
- Bereitschaftsdienst
- Geburtshilfe in kleineren Einrichtungen
Modul 4 am Donnerstag, 09.05.2019, 11.00 Uhr – 13.30 Uhr:
Dozentin: Vors. Richter am LG Stuttgart, 20. Zivilkammer, Dr. Kerstin Gröner
Seminarinhalt:
Es sollen einzelne Fragen vertieft werden, u.a.
- Passivlegitimation: D-Arzt, Rettungsdienst
- Aufklärung bei Patienten mit Migrationshintergrund
- Vollständigkeitsprüfung und Auswertung von Behandlungsunterlagen
- häufige Krankheitsbilder und prozessuale Besonderheiten
Modul 5 am Donnerstag, 09.05.2019, 13.30 Uhr – 17.30 Uhr:
Der Arzthaftungsprozess aus Sicht des Anwalts – Ausgewählte Fragestellungen und praktische Tipps
Dozent: RA und FA für Medizinrecht Peter Schabram, RATAJCZAK & PARTNER mbB, Freiburg
Seminarinhalt:
In Zentrum werden bislang nicht erörterte Aspekte der Sachverhaltsbewertung stehen, namentlich die Möglichkeiten und Grenzen eigener Recherche und vorgerichtlicher Begutachtung. Daneben tritt das bislang nicht behandelte Kapitel der Risikoaufklärung einschließlich der Aufklärung über Behandlungsalternativen.
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Medizinrecht“ (15 Zeitstunden)