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Medizinrecht 2019 – 15 FAO-Stunden an zwei Tagen!

Seminar-ID 2019_Med_kompl
Gebühr pro Person  600,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 8. Mai 2019 - 9. Mai 2019
Uhrzeit: 08:30 - 17:30 Uhr
Dozent(en):
Verschiedene
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Modul 1 am Mittwoch, 08.05.2019, 08.30 Uhr – 13.00 Uhr:

Erkrankungen aus dem Bereich der Inneren Medizin – Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie

Dozent: Dr. med. Andreas Wende, Rechtsanwalt und Arzt, Fachanwalt für Medizinrecht

Seminarinhalt:

Erkrankungen aus dem Bereich der inneren Medizin sind häufig nur schwer zu erkennen. Nicht nur für Ärzte, sondern auch für Rechtsanwälte, die im Bereich des Arzthaftungsrechts tätig sind, ist es wichtig, über Grundlagen zu Pathophysiologie, Diagnostik und anschließender Therapie Bescheid zu wissen.


Modul 2 am Mittwoch, 08.05.2019, 13.30 Uhr – 17.30 Uhr:

Das medizinische Sachverständigengutachten im Gerichtsverfahren – Von den Grundlagen bis hin zur optimalen Prozesstaktik

Dozent: Dr. Christian Link, Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg

Seminarinhalt:

Medizinische Sachverständigengutachten spielen in Prozessen eine herausragende Rolle. In nahezu allen Rechtsgebieten – vom Renten-, Schwerbehinderten-, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht bis zur Unfallversicherung – entscheiden oft medizinische Sachverständige über den Ausgang des Verfahrens. Auch außerhalb des Sozialgerichtsprozesses benötigt das Gericht die Expertise medizinischer Sachverständiger (z.B. im Medizinrecht, Versicherungsrecht etc.). In dieser Situation ist es für den beratenden Rechtsanwalt unumgänglich, nicht nur die Essentiala eines „guten“ Gutachtens zu kennen, sondern seine Kenntnisse sind bereits bei der „richtigen“ Gutachterauswahl gefragt. Hinzu kommen Fragen der Mandanten, ob sie Begleitpersonen zur Untersuchung mitnehmen dürfen, ob und wie sie einer Gutachterauswahl widersprechen können (Stichwort: Befangenheit des Gutachters) und ob sie auch selbst Gutachten in Auftrag geben können (z.B. Antragsrecht nach § 109 SGG). Und wenn das Gutachten vorliegt: welche Fehler müssen wie gerügt werden (Stichwort: Revisionsverfahren bzw. Nichtzulassungsbeschwerden)? Was ist prozesstaktisch sinnvoll?

All diese Fragen werden in dem Seminar eingehend erörtert und anhand der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet. Dabei wird auch auf das Thema eingegangen, wie medizinische Gutachter auf Mandanten mit Migrationshintergrund reagieren und welche Konsequenzen sich hieraus für den Prozess ergeben können.


Modul 3 am Donnerstag, 09.05.2019, 08.30 Uhr – 10.30 Uhr:

Voraussehbare Patientenschädigung in Gegenwart kostensparender Organisationsstrukturen

Dozent: Prof. Dr. med. Uwe Schulte-Sasse

Seminarinhalt: 

  • Aufklärung
  • Hygiene
  • Sedierung
  • Ambulante Operation
  • Bereitschaftsdienst
  • Geburtshilfe in kleineren Einrichtungen

Modul 4 am Donnerstag, 09.05.2019, 11.00 Uhr – 13.30 Uhr:

Der Arzthaftungsprozess aus Sicht des Gerichts – Vertiefung ausgewählter Fragestellungen und praktische Tipps

Dozentin: Vors. Richter am LG Stuttgart, 20. Zivilkammer, Dr. Kerstin Gröner

Seminarinhalt:

Es sollen einzelne Fragen vertieft werden, u.a.

  • Passivlegitimation: D-Arzt, Rettungsdienst
  • Aufklärung bei Patienten mit Migrationshintergrund
  • Vollständigkeitsprüfung und Auswertung von Behandlungsunterlagen
  • häufige Krankheitsbilder und prozessuale Besonderheiten

Modul 5 am Donnerstag, 09.05.2019, 13.30 Uhr – 17.30 Uhr:

Der Arzthaftungsprozess aus Sicht des Anwalts – Ausgewählte Fragestellungen und praktische Tipps

Dozent: RA und FA für Medizinrecht Peter Schabram, RATAJCZAK & PARTNER mbB, Freiburg

Seminarinhalt:

In Zentrum werden bislang nicht erörterte Aspekte der Sachverhaltsbewertung stehen, namentlich die Möglichkeiten und Grenzen eigener Recherche und vorgerichtlicher Begutachtung. Daneben tritt das bislang nicht behandelte Kapitel der Risikoaufklärung einschließlich der Aufklärung über Behandlungsalternativen.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Medizinrecht“ (15 Zeitstunden)

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