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Arbeits- und Sozialrecht: 10 FAO-Stunden an einem Tag! Modul 1: Fremdpersonaleinsatz, Werkverträge, Scheinselbständigkeit – Neuregelungen im AÜG/§ 611a BGB und die sozialrechtlichen Konsequenzen – Modul 2: Haftungsprivilegien nach §§ 104 ff. SGB VII und ihre Bedeutung im Arbeitsrecht

Seminar-ID 94_190627-S-FA
Gebühr pro Person  390,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 27. Juni 2019
Uhrzeit: 08:30 - 20:00 Uhr
Dozent(en):
Schmidt, Bettina, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Zeranski, Dirk, Prof. Dr.
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Modul 1: Fremdpersonaleinsatz, Werkverträge, Scheinselbständigkeit – Neuregelungen im AÜG/§ 611a BGB und die sozialrechtlichen Konsequenzen am 27.06.2019 um 08.30 Uhr – 14.00 Uhr

Dozentin: RAin Bettina Schmidt, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Zum 01.04.2017 ist die gesetzliche Reform der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft getreten. Das Gesetzespaket umfasst neben der Reform des AÜG auch die erstmalige gesetzliche Definition des Arbeitsvertrages und damit mittelbar auch die eines Arbeitnehmers in § 611a BGB. Das Seminar gibt einen Überblick über die Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes unter Berücksichtigung der seit dem 01.04.2017 neu gefassten Regelungen im AÜG und in § 611a BGB. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Werkvertrag bzw. freier Mitarbeit (Scheinselbständigkeit) unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Regelung in § 611a BGB sowie der zugrundeliegenden arbeitsgerichtlichen und auch sozialgerichtlichen Rechtsprechung. Daneben werden ausführlich die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen der sog. Scheinselbständigkeit von freien Mitarbeitern dargestellt, die jeder im Arbeitsrecht und in der betrieblichen Praxis Tätige kennen sollte. Die unzutreffende Einordnung von freien Mitarbeitern und Fremdpersonal kann in sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen zu hohen Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger führen. Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die Haftungsfallen, Handlungskonzepte und die Absicherungsmöglichkeiten in der betrieblichen Praxis.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht und Buchautorin im Bereich Scheinselbständigkeit und freie Mitarbeit sowie sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung bringt die Referentin durch ihre langjährige Erfahrung große praktische Erfahrung in den Vortrag ein.

Die Teilnehmer erhalten eine aktuelle Arbeitsunterlage mit aktueller Rechtsprechung und wichtigen Praxistipps.

  • Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von anderen Formen des Fremdpersonal-einsatzes unter Berücksichtigung der Neuregelungen im AÜG und in § 611a BGB
  • Abgrenzung zwischen Werk- bzw. Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
  • Versicherungs- und Beitragspflicht als abhängig Beschäftigter – Entstehungsprinzip
  • Abgrenzung abhängige Beschäftigung – Freie Mitarbeit
  • Sozialversicherungsrechtliche Folgen einer unzutreffenden Einordnung
  • Abgrenzungskriterien
  • Konsequenzen und Absicherungsmöglichkeiten für den Auftraggeber

Modul 2: Haftungsprivilegien nach §§ 104 ff. SGB VII und ihre Bedeutung im Arbeitsrecht am 27.06.2019 um 14.30 – 20.00 Uhr

Dozent: Prof. Dr. Dirk Zeranski

Die Schadensverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei betrieblich veranlassten Sachschäden folgt auf der Grundlage der allgemeinen zivilrechtlichen Haftung den inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts zum sog. inner-betrieblichen Schadensausgleich. Bei Personenschäden wird dieses Haftungskonzept durch die gesetzliche Unfallversicherung mit den dort geltenden Haftungsprivilegien gemäß §§ 104 ff. SGB VII weiter maßgeblich modifiziert. Die Fortbildungsveranstaltung behandelt die verschiedenen Fallgestaltungen betrieblich veranlasster Personen- und Sachschäden und zeichnet so ein vollständiges Bild der geltenden Haftungslage und damit auch des bestehenden Arbeitnehmerschutzes. Besprochen werden im Einzelnen die Fälle des Arbeitgebers als Schädiger seines Arbeitnehmers sowie des Arbeitnehmers als Schädiger seines Arbeitgebers, eines Arbeitskollegen und eines Dritten sowie Eigenschädigungen des Arbeitnehmers.

Aus dem Inhalt: Das versicherungsrechtliche Haftungskonzept der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) mit den Haftungsprivilegien gemäß §§ 104 ff. SGB VII; Leistungsumfang der GUV und Ausschluss von Schmerzensgeldansprüchen des Geschädigten; Gestörter Gesamt-schuldnerausgleich als Folge der Haftungsprivilegien; Regressmöglichkeiten des Sozialversicherungsträgers; Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung und deren Auswirkungen bei der Schädigung von Arbeitskollegen und Dritten durch den Arbeitnehmer; Durchgriff des vom Arbeitnehmer Geschädigten auf den Arbeitgeber; Haftung des Arbeitnehmers gegenüber sog. Betriebsmittelgebern; Schutz des Arbeitnehmers bei Eigenschädigungen durch die GUV und den Ersatzanspruch analog § 670 BGB; Bedeutung der Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung bei Eigenschädigungen des Arbeitnehmers.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Arbeitsrecht“ oder „Sozialrecht“ (10 Zeitstunden)

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