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Strafrecht 2019 – 15 FAO-Stunden an 2 Tagen

Seminar-ID 2019_StrafR
Gebühr pro Person  580,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 29. März 2019 - 30. März 2019
Uhrzeit: 09:00 - 17:30 Uhr
Dozent(en):
Schneider, Hartmut, Prof. Dr., Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Yasmin Vellidis

Seminarbeschreibung

Tag 1: Beweisantragsrecht im Strafprozess am 29.03.2019, 09.00 – 17.30 Uhr

Dozent: Prof. Dr. Hartmut Schneider, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Seminarinhalt:

Das Beweisantragsrecht ist das wichtigste Prozessrecht des Angeklagten und seines Verteidigers. Es ermöglicht ihnen, auf Gang und Inhalt der Hauptverhandlung aktiv Einfluss zu nehmen. Freilich erweist sich die komplexe Materie in der Praxis als überaus anspruchsvoll. Erfolgsreiche Verteidigung setzt profunde Kenntnisse im Beweisantragsrecht voraus. Ihre Vermittlung ist ebenso Gegenstand der Fortbildungsveranstaltung wie das Aufzeigen neuerer Entwicklungslinien der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Folgende Themenbereiche werden abgehandelt:

I. Formulierung von Beweisanträgen

  • Korrekte Beweisbehauptungen
  • Bezeichnung von Beweismitteln
  • Konnexität

II. Einzelne Ablehnungsgründe

  • Tatsächliche Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache
  • Grundzüge der Wahrunterstellung
  • Völlige Bedeutungslosigkeit des Beweismittels

III.  Beweisanträge und Revision

  • Allgemeine und besondere Rügevoraussetzungen
  • Festschreiben von Beweisergebnissen

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Tag 2: Strafprozessuale Probleme der Hauptverhandlung mit Blick auf die Revision am 30.03.2019, 09.00 – 17.30 Uhr

Dozent: Prof. Dr. Hartmut Schneider, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Seminarinhalt:

Erörtert werden strafprozessuale Fragestellungen, die für eine erfolgreiche Strafverteidigung besonders wichtig sind. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf besonders fehlerträchtigen Problemkreisen; denn dort bieten sich gute Möglichkeiten für eine aussichtsreiche Revision. Ein weiteres zentrales Thema bilden die strafprozessualen Beweisverwertungsverbote im Lichte neuester höchstrichterlicher Rechtsprechung. Hier geht es sowohl um dogmatische Aspekte (sog. „Abwägungslehre“ zur Ermittlung von Beweisverwertungsverboten) als auch um Anforderungen an die Verteidigung in der Hauptverhandlung (Neuere Entwicklungen zur „Widerspruchslösung“). Im Einzelnen:

  1. Neuere Entscheidungen zu strafprozessualen Beweisverwertungsverboten
  2. Neuere Entscheidungen zur Befangenheit sowie zum gesetzlichen Richter (Änderung von Geschäftsverteilungsplänen; Entbindung von Schöffen)
  3. Mitteilungspflichten bei verständigungsbezogenen Erörterungen und Rügemöglichkeit bei Verstößen
  4. Rechtsstaatswidrige Tatprovokationen und ihre Folgen
  5. Einsatz von Videotechnik in der Hauptverhandlung (de lege lata et de lege ferenda)

Die Teilnehmer erhalten ausführliche Arbeitsunterlagen mit allen wichtigen Hinweisen.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Strafrecht“ oder „Verkehrsrecht” (15 Zeitstunden)

 

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