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Beweisantragsrecht im Strafprozess

Seminar-ID 90_190329-S-FA
Gebühr pro Person  290,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 29. März 2019
Uhrzeit: 09:00 - 17:30 Uhr
Dozent(en):
Schneider, Hartmut, Prof. Dr., Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Yasmin Vellidis

Seminarbeschreibung

Das Beweisantragsrecht ist das wichtigste Prozessrecht des Angeklagten und seines Verteidigers. Es ermöglicht ihnen, auf Gang und Inhalt der Hauptverhandlung aktiv Einfluss zu nehmen. Freilich erweist sich die komplexe Materie in der Praxis als überaus anspruchsvoll. Erfolgsreiche Verteidigung setzt profunde Kenntnisse im Beweisantragsrecht voraus. Ihre Vermittlung ist ebenso Gegenstand der Fortbildungsveranstaltung wie das Aufzeigen neuerer Entwicklungslinien der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Folgende Themenbereiche werden abgehandelt:

I. Formulierung von Beweisanträgen

  • Korrekte Beweisbehauptungen
  • Bezeichnung von Beweismitteln
  • Konnexität

II. Einzelne Ablehnungsgründe

  • Tatsächliche Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache
  • Grundzüge der Wahrunterstellung
  • Völlige Bedeutungslosigkeit des Beweismittels

III.  Beweisanträge und Revision

  • Allgemeine und besondere Rügevoraussetzungen
  • Festschreiben von Beweisergebnissen

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Strafrecht“ oder “Verkehrsrecht” (7,5 Zeitstunden)

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