Seminar-ID | 98_190330-S-FA | |
Gebühr pro Person | 290,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 30. März 2019 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 17:30 Uhr | |
Dozent(en): |
Schneider, Hartmut, Prof. Dr., Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof
|
|
ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Yasmin Vellidis |
Seminarbeschreibung
Erörtert werden strafprozessuale Fragestellungen, die für eine erfolgreiche Strafverteidigung besonders wichtig sind. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf besonders fehlerträchtigen Problemkreisen; denn dort bieten sich gute Möglichkeiten für eine aussichtsreiche Revision. Ein weiteres zentrales Thema bilden die strafprozessualen Beweisverwertungsverbote im Lichte neuester höchstrichterlicher Rechtsprechung. Hier geht es sowohl um dogmatische Aspekte (sog. „Abwägungslehre“ zur Ermittlung von Beweisverwertungsverboten) als auch um Anforderungen an die Verteidigung in der Hauptverhandlung (Neuere Entwicklungen zur „Widerspruchslösung“). Im Einzelnen:
- Neuere Entscheidungen zu strafprozessualen Beweisverwertungsverboten
- Neuere Entscheidungen zur Befangenheit sowie zum gesetzlichen Richter (Änderung von Geschäftsverteilungsplänen; Entbindung von Schöffen)
- Mitteilungspflichten bei verständigungsbezogenen Erörterungen und Rügemöglichkeit bei Verstößen
- Rechtsstaatswidrige Tatprovokationen und ihre Folgen
- Einsatz von Videotechnik in der Hauptverhandlung (de lege lata et de lege ferenda)
Die Teilnehmer erhalten ausführliche Arbeitsunterlagen mit allen wichtigen Hinweisen.
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft “Strafrecht“ (7,5 Zeitstunden).