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„Wer’s glaubt, wird nicht immer selig“ – Methodik der Wahrheitsfindung und Vernehmungslehre – KOMBI-SEMINAR im Bereich Bau- und Architektenrecht, Medizinrecht, Straf- und Verkehrsrecht – AUSGEBUCHT – WARTELISTE MÖGLICH – WIEDERHOLUNG AM 13./14.12.2019

Seminar-ID 15_190705-S-FA
Gebühr pro Person  600,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 5. Juli 2019 - 6. Juli 2019
Uhrzeit: 09:00 - 17:30 Uhr
Dozent(en):
Maurer, Frank, Dr., Vors. Richter am LG Stuttgart und Lehrbeauftragter an der Universität Tübingen
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Yasmin Vellidis

Seminarbeschreibung

Termine:

Freitag, 05.07.2019, 09.00 Uhr – 17.30 Uhr und Samstag, 06.07.2018, 08.30 Uhr – 17.00 Uhr

Erst jüngst hat das Bundesgerichtshof (16. Juli 2016, Az: AnwZ (Brfg) 46/13) festgestellt:

“Ein Rechtsanwalt, der die Grundlagen der Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik beherrscht, wird den auf diesem Gebiet nicht besonders geschulten Rechtsanwälten regelmäßig überlegen sein.”

Nachstehendes Seminar zeigt Ihnen die effektiven Einflussnahmemöglichkeiten im Rahmen von Befragungen und Vernehmungen von Angeklagten, Zeugen und Parteien durch den gezielten Einsatz von richtiger Technik und Taktik. Die Methodik der Wahrheitsfindung rundet das Thema ab. Sie lernen DIE Beurteilungskriterien kennen, um selbst zwischen Wahrheit und Lüge sowie Irrtum unterscheiden und damit auch auf typische Fehler von Richtern / Anwaltskollegen etc. bei der Wahrheitsfindung reagieren zu können.

Inhalt, Methode und Ziel

Der erste Tagungsteil Methodik der Wahrheitsfindung stellt die neuesten – und für die Teilnehmer relevanten – Entwicklungen in der Aussagepsychologie sowie der Rechtsprechung anhand von Beispielen dar.

Ziel des Tagungsteils: Die Teilnehmer lernen Beurteilungskriterien kennen, nach denen sie die Glaubhaftigkeit von Auskunftspersonen besser beurteilen können. Die Teilnehmer sind zudem in der Lage, diese Beurteilungskriterien auch aktiv anzuwenden.

In dem zweiten Tagungsteil Vernehmungslehre und Vernehmungstechnik wird den Teilnehmern praxisnah und beispielhaft vermittelt, wie sie relevante, umfangreiche, präzise und verlässliche Informationen von einer Auskunftsperson erhalten können. Dabei werden auch die tatsächlichen Zielgruppen und realen Situationen aus dem Arbeitsumfeld der Teilnehmer zugrunde gelegt.

Ziel des Tagungsteils: Die Teilnehmer verstehen Methodik und Vorgehen und sind in der Lage, das Instrumentarium anzuwenden.

Besonderes Gewicht wird stets auf die praktische Handhabung gelegt. Anhand von realen Beispielen „aus dem Leben“ (Filme und Drucktexte) wird die Umsetzung der Theorie in die Praxis dargelegt und geübt.

Den Teilnehmern können ausführliche Skripte zu beiden Komplexen zur Verfügung gestellt werden. Sie dienen der Nachbearbeitung und Vertiefung.

Die Teilnehmer werden durchgängig aktiv in das Training eingebunden.

Das Tagungsprogramm:

Tag 1:

Begrüßung und Vorstellungsrunde, Wünsche, Zielsetzung und Teilnehmer-nutzen

Methodik der Wahrheitsfindung

  • Wahrheit und Lüge
    • Was ist „die Wahrheit“? Zur Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit von Auskunftspersonen.
    • Wie können Aussagen objektiv auf ihren Wahrheitsgehalt analysiert werden?
    • Wie deckt man Lügen auf?
  • Das menschliche Hirn, eine großartige Sache?
    • Wann verfälschen Irrtümer die Auskunft?
    • Was sind die häufigsten Wahrnehmungs-, Erinnerungs- und Reproduktionsfehler?
  • Aussage gegen Aussage: Was tun?
  • Welche Besonderheiten gelten bei der Vernehmung von Ausländern?

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Tag 2:

Befragungslehre und Befragungstechnik

  • Was kennzeichnet die „gute“ Befragung?
  • Was ist die beste Technik und wie bestimmt Taktik die Befragung?
  • Wie prägen die unterschiedlichen Rollen/Erkenntnisinteressen der Beteiligten eine Befragung?
  • Wie beeinflussen die (unausgesprochene) Kommunikation und bspw. der Mechanismus von „Angriff und Verteidigung“ die Befragung?
  • Wie gestaltet sich die eigentliche Vernehmung?
  • Was sind typische Fehler und Gefahren?

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Bau- und Architektenrecht“ oder „Medizinrecht“ oder „Verkehrsrecht“ oder „Strafrecht“ (insgesamt 15 Zeitstunden)

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