Seminar-ID | 100_190516-S-FA | |
Gebühr pro Person | 300,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 16. Mai 2019 | |
Uhrzeit: | 12:30 - 19:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Hackbarth, Ralf, Dr., LL.M., KLAKA Rechtsanwälte München
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | khan |
Seminarbeschreibung
Das Seminar betrifft aktuelle Fragen zum Markenrecht und zum Designrecht. Es behandelt die für die Praxis wichtigsten Entwicklungen im Soft-IP und gliedert sich in 2 Teile, die zeitlich ungefähr gleichgewichtet werden, abhängig von der Tagesaktualität. Es ermöglicht dem Praktiker, sich in beiden Bereichen auf den neuesten Stand zu bringen und insbesondere auch die Paralallelen zwischen diesen Bereichen des Soft IP zu ziehen.
Im Januar 2019 wird nach vielen Jahren der Vorarbeit das an die Markenrichtlinie angepasste neue deutsche Markengesetz in Kraft treten. Die umfangreichen Änderungen und Neuerungen werden im Detail besprochen. Zum Designrecht wird insbesondere die aktuelle Design-Studie der Kommission berücksichtigt.
Darüber hinaus werden die wichtigsten Entscheidungen der letzten 1 1/2 Jahre aus dem Marken- und Designrecht analysiert. Behandelt werden insbesondere Entscheidungen des BGH, des BPatG, des EuGH und des EuG.
Im Designrecht wird behandelt:
- EuGH GRUR 2018, 612 – DOCERAM zum Schutzausschluss bei ausschließlich technischer Bedingtheit
- BPatG GRUR 2018, 725 – Sporthelm und BPatG GRUR 2018, 725 – Sporthelm: Teilschutz bzw. der designrechtliche Schutz der Unterkombination nach „Weinkaraffe“
- Grundsatzentscheidung EuGH GRUR 2017, 1244 – Easy Sanitary Solutions u. EUIPO/Group Nivelles (Duschabflussrinne) zum vorbekannten Formenschatz
- Berechtigtes Interesse an der Designbenutzung als Rechtfertigungsgrund (BigBen Nintendo)
- Designrechtliches Vorbenutzungsrecht nach BGH GRUR 2018, 76 – Bettgestell
- Die Auslegung des Begriffs informierter Benutzer
- Die Auslegung der Reparaturklausel durch den BGH nach der Grundsatzentscheidung EuGH GRUR 2018, 284 ff – – Acacia ./. Audi und Porsche
Im Markenrecht:
- Die BGH-Entscheidung ORTLIEB und die Folgen
- Passivlegitimation bei Amazon und Haftung nach § 14 Abs. 7 MarkenG
- Schutz von Buchstabenmarken nach deutschem und europäischem Recht
- Aktuelle Fragen zum Streitgegenstand
- EuGH zum Begriff der Markenbenutzung bei Rebranding/Debranding
- Konstellation der Haftung von Online-Anbietern nach aktueller Rechtsprechung
- Parallele Klagen aus nationalen Marken und Unionsmarken nach der Merck-Entscheidung des EuGH
Schwerpunkthemen:
- Das neue MarkenG
- Update zum EuGH-Verfahren zur Auslegung des internationalen Deliktsgerichtsstands
- Technische Bedingtheit im Design- und Markenrecht
- Schutz von Buchstabenzeichen
Das Seminar wendet sich an Rechts- und Patentanwälte sowie Mitarbeiter von Marken- und IP-Abteilungen.
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Gewerblicher Rechtsschutz“ oder „Internationales Wirtschaftsrecht” oder „IT-Recht“ oder „Urheber- und Medienrecht“ (6 Zeitstunden).