Seminar-ID | 51_190520-S-FA | |
Gebühr pro Person | 250,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 20. Mai 2019 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 16:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Bader, Johann, Prof., Rechtsanwalt und Mediator
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Yasmin Vellidis |
Seminarbeschreibung
Die Zusammenarbeit von privaten Betrieben mit Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts wirft u.a. die Frage der Anwendbarkeit von BetrVG bzw. LPVG in den verschiedenen Fallkonstellationen auf. Solche Fragen stellen sich auch bei der Privatisierung öffentlich-rechtlicher Einrichtungen bzw. der Umwandlung privater Betriebe in öffentlich-rechtliche Einrichtungen (z.B. Übergangsmandat, Restmandat, Fortgeltung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen). Aber auch ansonsten ist es von Bedeutung, sich der Gemeinsamkeiten, aber auch der Unterschiede der Verfahrensregelungen über die Mitbestimmungsverfahren nach dem BetrVG und dem LPVG bewusst zu sein.
Das Seminar stellt die unterschiedlichen Anwendungsbereiche von BetrVG und LPVG dar. Schwerpunktmäßig werden die verschiedenen Phasen der verschiedenen Mitbestimmungsverfahren nach dem BetrVG und dem LPVG behandelt.
- Einleitung des Verfahrens (Voraussetzungen, Formanforderungen, Fristen, Reaktionsmöglichkeiten von BR bzw. PR)
- Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens und Entscheidung.
- Einigungsstellenverfahren (Voraussetzungen, Bestellung und Zusammensetzung, Entscheidung)
- Gerichtliche Verfahren (Beschlussverfahren beim ArbG bzw. VG)
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Arbeitsrecht“ oder „Verwaltungsrecht” (6 Zeitstunden).