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Wenn Eltern bedürftig werden – Beratung an der Schnittstelle Familien- / Erb- und Sozialrecht

Seminar-ID 99_191025-S-FA
Gebühr pro Person  290,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 25. Oktober 2019
Uhrzeit: 09:00 - 17:30 Uhr
Dozent(en):
Doering-Striening, Gudrun, Dr., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, Essen
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Beratung auf der Schnittstelle von Familien-, Sozial- und Erbrecht

Wenn Eltern bedürftig werden, …

tritt das Sozialamt auf den Plan, weil die Leistungen der Pflegekasse zumeist nicht ausreichen, um den Bedarf der alten Eltern zu decken. Eltern fragen, was bleibt dem Daheimgebliebenen und was ist geschontes Vermögen? Kinder fürchten den Elternunterhalt, den Schenkungsrückforderungsanspruch und Verpflichtungen aus früheren Maßnahmen vorweggenommener Erbfolge. Zunehmend mehr wird auch anwaltlicher Rat gesucht, um Wege zu finden, was man frühzeitig sinnvoll gestalten kann. Damit beschäftigt sich das Seminar.

Themen des Seminars:

  • Überblick über die sozialrechtliche „Landkarte“ unter dem Gesichtspunkt von Pflegebedürftigkeit und Behinderung
  • Sozialhilferechtliches Grundlagenwissen aus dem Leistungsrecht und dem Sozialhilferegress
  • Elterliche Zuwendungen/Immobilienübergaben – der Schenkungsrückforderungsanspruch
  • Elternunterhalt
  • Nach Zeit: die sozialhilferechtliche Erbenhaftung

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Erbrecht“ oder „Familienrecht“ oder „Sozialrecht” (7,5 Zeitstunden)

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