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Erb- | Familien- | Gesellschafts- | Steuerrecht 2019 Modul 1: Die Familien-Gesellschaft – Generationenübergreifende Gestaltung nicht nur für große Vermögen (5 FAO-Stunden)

Seminar-ID 190220_1-S-FA
Gebühr pro Person  250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 20. Februar 2019
Uhrzeit: 08:30 - 14:00 Uhr
Dozent(en):
Wollweber, Markus, Dr., RA und FA für Steuerrecht
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Yasmin Vellidis

Seminarbeschreibung

Modul 1: Veranstaltung am 20.02.2019 von 08.30 Uhr – 14.00 Uhr:
Die Familien-Gesellschaft – Generationenübergreifende Gestaltung nicht nur für große Vermögen
Dozent: RA und FA für Steuerrecht Dr. Markus Wollweber,
Fachanwälte für Steuerrecht STRECK MACK SCHWEDHELM

Die Familien-Gesellschaft – Generationenübergreifende Gestaltung nicht nur für große Vermögen
Die Familien-Holding wird zu Unrecht nur mit Großvermögen in Zusammenhang gebracht. Sie bietet jedoch in Form der Familien-Gesellschaft insbesondere im Bereich von kleinen und mittleren Familienvermögen ein geeignetes Gestaltungsmittel zur Steuerung der generationenübergreifenden Vermögensverwaltung. Durch den Einsatz einer Familien-Gesellschaft kann ein Bündel steuerlicher, erbrechtlicher und güterrechtlicher Motivlagen verwirklicht werden.

I. 10 Aufgabenstellungen an die Familien-Gesellschaft

II. Typische Rechtsformen für die Familien-Gesellschaft
1. GbR
2. KG
3. GmbH u. Co. KG
4. GmbH
5. Stiftung

III. Grundfall der Familien-Gesellschaft

IV. Die Familien-Gesellschaft: Erb- und güterrechtliche Überlegungen
1.Steuerung/Reduzierung des Pflichtteils
a. Erbrecht
b. Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln der Familien- Gesellschaft
c. Aufnahme von Gesellschaftern in die Familien- Gesellschaft
2.Abstimmung der Verfügungen von Todes wegen
3. Anpassung/Wechsel des Güterstands durch Eheverträge
4. Jeweils erbschaftsteuerliche Überlegungen

V. Die Familien-Gesellschaft: Typische Regelungen

VI. Wege in die Familien- Gesellschaft
1. Zivil-/Gesellschaftsrecht
2. Ertragsteuerrecht
3. Schenkung-/Erbschaftsteuer
4. Grunderwerbsteuer

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Erb-, Familien-, Handels- und Gesellschafts- oder Steuerrecht“ (5 Zeitstunden)

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