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DSGVO kompakt! Das neue Datenschutzrecht kennen lernen und mit dem Standard-Datenschutzmodell in der Kanzlei implementieren

Seminar-ID 180705_2-S-RA
Gebühr pro Person  150,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 5. Juli 2018
Uhrzeit: 17:00 - 19:30 Uhr
Dozent(en):
Kulow, Arnd-Christian, Dr., DSB (TÜV SÜD), DSA (TÜV SÜD), QM-B (TÜV SÜD), Rechtsanwalt
ESF-gefördert: nein
Ansprechpartner quach

Seminarbeschreibung

Ab 25.5.2018 gilt ein neues, europäisches Datenschutzrecht. Die Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) wird dann – ohne Übergangsfrist – für die gesamte Europäische Union gelten. Die Anforderungen an Kanzleien beim Umgang mit personenbezogenen Daten werden sich durch die Geltung der DSGVO sehr deutlich und spürbar ändern. Die fehlerhafte Verarbeitung personenbezogener Daten ist mit – im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage – hohen Bußgeldsanktionen bedroht.

Personenbezogene Daten stehen “stellvertretend” für natürliche Personen und deren allgemeines Persönlichkeitsrecht bzw. Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie unterliegen nach derzeitiger Rechtslage daher einem generellen und grundsätzlichen Verarbeitungsverbot. Nur eine Einwilligung bzw. eine gesetzlich bestimmte Erlaubnis kann entsprechende Datenverarbeitungen rechtfertigen. Dies wird auch unter der DSGVO so bleiben.

Im Gegensatz zu einem eher punktuellen Datenschutzverständnis des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), verfolgt die DSGVO einen viel umfassenderen, konzeptuellen Datenschutzansatz. Unter der DSGVO genügt es daher nicht mehr für die in der Kanzlei stattfindenden personenbezogenen Verarbeitungsverfahren Einwilligungen oder Erlaubnisnormen vorzuweisen. Die DSGVO fordert darüber hinaus die Erfüllung einer umfassenden Rechenschaftspflicht ob und wie die Datenschutzziele in der Praxis der täglichen Kanzleiarbeit erfüllt werden.

Dies bringt für die Verantwortlichen deutlich erweiterte Organisations-, Informations-, Konzeptions- und weitreichende Dokumentationspflichten mit sich. Die DSGVO selbst äußert sich zur konkreten Umsetzung der neuen Pflichten nicht. Im Gegenteil: Aufgrund vieler “weicher Formulierungen” der DSGVO besteht derzeit große Unsicherheit welche Pflichten wie ganz konkret im Kanzleialltag umgesetzt werden müssen.

Das Seminar “DSGVO kompakt! – Das neue Datenschutzrecht kennen lernen und mit dem Standard-Datenschutzmodell (SDM) in der Kanzlei implementieren” setzt genau hier an. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat mit dem Standard-Datenschutzmodell ein gut handhabbares und verstehbares Datenschutzmodell entwickelt. Anhand dieses Datenschutzmodells, das von den deutschen Datenschutzkontrollbehörden auch bei der Überprüfung der Erfüllung der Vorgaben der DSGVO eingesetzt werden wird, werden die normalen mandatsunabhängigen Verarbeitungsprozesse betrachtet, bewertet und auf Konformität mit den “Gewährleistungszielen” des SDM überprüft.

Ziel der Veranstaltung ist es den Teilnehmern neben der Darlegung des neuen datenschutzrechtlichen “Pflichtenprogramms” auch ganz konkrete Handlungsanweisungen für die Umsetzung der neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen zu geben.

Grobgliederung:

  • Datenschutz in Deutschland
    • kurze Geschichte des Datenschutzes in Deutschland
    • verfassungsrechtliche Hintergründe
  • Die gegenwärtigen Anforderungen an Kanzleien nach dem BDSG
    • Datenschutz und Berufsrecht
    • Was ist sektoraler Datenschutz?
  • Die zukünftigen Anforderungen an Kanzleien nach der DSGVO
    • Gilt die DSGVO überhaupt auch für Kanzleien?
    • das “Pflichtenprogramm” der DSGVO für Anwaltskanzleien
  • Das Standard-Datenschutzmodell der DSK
    • die wesentlichen Ideen hinter dem SDM
    • zum Datenschutz in vier Schritten
  • Die konkrete Umsetzung in der Kanzlei
    • Erfassung und Dokumentation der mandatsunabhängigen personenbezogenen Verfahren
    • Einwilligung oder Erlaubnisnormen
    • Schutzbedarf für Daten, Systeme und Prozess
    • Maßnahmen zur Gewährleistung der Ziele des Datenschutzes

Die Teilnehmer erhalten ein aktuelles Skript.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für das Fachgebiet „Arbeitsrecht“, „Handels- und Gesellschaftsrecht“, „Urheber –und Medienrecht“ oder „IT-Recht“ oder “Bank- und Kapitalmarktrecht (2,5 Zeitstunden).

 

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