Seminar-ID | 88_190604-S-FA | |
Gebühr pro Person | 300,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 4. Juni 2019 | |
Uhrzeit: | 12:30 - 19:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Wachter, Thomas, Dr., Notar, München
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Bauer |
Seminarbeschreibung
Das Seminar gibt einen praxisbezogenen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Vermögensnachfolge. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den Schnittstellen zwischen Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Das Seminar behandelt vor allem aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft. Alle Teilnehmer erhalten ein ausführliches Skript mit Formulierungs-vorschlägen und Gestaltungsüberlegungen. Es besteht ausreichend Zeit für die Erörterung von Fragen und Diskussionen.
A. Aktuelle Entwicklungen
B. Erbschaft- und Schenkungsteuer
I. Erste Erfahrungen mit dem Unternehmenserbschaftsteuerrecht
II. Aktuelle Rechtsprechung zum Erbschaftsteuerrecht
C. Nießbrauchgestaltungen
I. Vorbehaltsnießbrauch bei Betriebsvermögen
II. Betriebsaufspaltung und Nießbrauch
D. Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge
I. Schiedsvereinbarungen
II. Steuerliche Informationsrechte von Gesellschaftern
III. Neues zur Einheitsgesellschaft
E. Störfaktor Pflichtteilsrecht
I. Abfindungsklauseln und Pflichtteilsansprüche
II. Nießbrauch vs. Wohnungsrecht
III. Pflichtteil in der Erbschaftsteuer
F. Neues Transparenzregister
I. Transparenzfiktion durch GmbH-Gesellschafterliste
II. Treuhandverhältnisse
II. Stille Gesellschaften im Transparenzregister
G. Stiftungsmodelle
I. Reformüberlegungen im Stiftungszivilrecht
II. Neues zum internationalen Stiftungsrecht
III. Familienstiftungen in der Erbschaftsteuer
H. Schnittstellen zum Grunderwerbsteuerrecht
I. Neue Anzeigepflichten im Grunderwerbsteuerrecht
II. Vermögensübertragung unter Geschwistern
III. Grundstücksübertragung auf Stiftungen
I. Internationale Unternehmensnachfolge
I. Rechtsprechung zur Europäischen Erbrechtsverordnung
II. Brexit und Unternehmensnachfolge
III. Grenzüberschreitender Formwechsel
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Erbrecht“ oder „Familienrecht” oder „Handels- und Gesellschaftsrecht” oder “Internationales Wirtschaftsrecht” oder „Steuerrecht” (6 Zeitstunden)