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Aktuelles Berufsrecht – Modul 1: Das neue Geldwäschegesetz – Modul 2: Datenschutzgrundverordnung: Jede Kanzlei muss handeln – Kostenfreie Informationsveranstaltung in Zusammenarbeit mit dem AnwaltVerein Stuttgart e.V. und der AnwaltService Stuttgart GmbH – AUSGEBUCHT

Seminar-ID 2018_BerufsR_2
Gebühr pro Person   0,00
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 20. Juni 2018
Uhrzeit: 18:00 - 19:30 Uhr
Dozent(en):
Verschiedene
ESF-gefördert: nein
Ansprechpartner Yasmin Vellidis

Seminarbeschreibung

Modul 1: „Das neue Geldwäschegesetz“
(Dozentin: Präsidentin der RAK Stuttgart RAin Ulrike Paul, FA für Strafrecht):

Am 26.06.2017 ist die Novelle des Geldwäschegesetztes in Kraft getreten. Damit wurde die 4. EU Geldwäscherichtlinie fristgerecht in deutsches Recht umgesetzt.

Rechtsanwälte müssen wie bisher und auch nach der Novellierung vor Begründung bestimmter Mandatsbeziehungen ihre Mandanten förmlich identifizieren. Die Kanzleiorganisation muss so gestaltet werden, dass sie den Vorschriften durch so genannte interne Sicherungsmaßnahmen genügen. Anwälte sind zur Identifizierung und Überprüfung des Mandanten gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG verpflichtet, wenn sie bestimmte Kataloggeschäfte annehmen. Dabei muss der Anwalt den Mandanten sowie den ggfs. für diesen auftretende Person identifizieren und ggfs. auch prüfen, ob diese für den Mandanten auftretende Person hierzu überhaupt berechtigt ist. Auch die Pflicht zur Klärung des PEP-Status (politisch exponierte Person) ist als allgemeine Sorgfaltspflicht zu werten. Neu ist insbesondere, dass Rechtsanwälte grundsätzlich verpflichtet sind, ein Risikomanagement gegen das Risiko der Inanspruchnahme für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu etablieren. Diese in § 4 GwG verankerte Pflicht umfasst eine Risikoanalyse nach § 5 GwG und interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG.

Welche Pflichten im Einzelnen die Anwälte, welche Verpflichtungen die Rechtsanwaltskammern treffen, sollen in dieser Veranstaltung dargelegt werden.

Dozentin:
Präsidentin der RAK Stuttgart Rechtsanwältin Ulrike Paul, Fachanwältin für Strafrecht,
Kullen Müller Zinser Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Sindelfingen

Modul 2: Datenschutz-Grundverordnung: Jede Kanzlei muss handeln
(Dozent: RA Mark Münch; LL.M., FA für IT-Recht, Stuttgart):

  • Kurzvorstellung DSGVO
  • Datenschutz vs. Anwaltsgeheimnis
  • Fünf Schritte zur Umsetzung der DSGVO
    – Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
    – Erstellung eines Verzeichnisses
    – „Gap Analysis“
    – Datensicherheit,
    – § 2 Abs. 7 BORA
    – Pflicht zur Verschlüsselung von E-Mails?
    – „Papierform“; § 43e BRAO Inanspruchnahme von
  • DienstleistungenInformationspflichten gegenüber Mandant und Gegner
  • Checklisten für die Kanzlei

Ihre Ansprechpartner für dieses Seminar:

Fortbildungsinstitut der RAK Stuttgart GmbH
Frau Yasmin Khan
Telefon: 0711 / 22 21 55-50; Telefax: 0711 / 22 21 55-56
E-Mail: khan@rak-fortbildungsinstitut.de

AnwaltVerein Stuttgart e.V. / AnwaltService Stuttgart GmbH
Telefon: 0711 / 335 0000-0; Telefax: 0711 / 335 0000-9
E-Mail: info@anwaltservice-stuttgart.de

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