Seminardatenüberblick:
Seminar-ID: 81_190123-S-FA
Gebühr pro Person:
250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 23. Januar 2019
Uhrzeit: 12:30 - 19:00 Uhr
Dozent(en): Kroiß, Ludwig, Prof. Dr., Präsident des Landgerichts Traunstein, Vizepräsident des Deutschen Nachlassgerichtstages
ESF-gefördert:Ja
Ansprechpartner: Yasmin Vellidis
Seminar-ID |
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81_190123-S-FA |
Gebühr pro Person |
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250,00 € zzgl. 19% USt. |
Ort: |
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Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart |
Datum: |
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23. Januar 2019 |
Uhrzeit: |
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12:30 - 19:00 Uhr |
Dozent(en): |
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Kroiß, Ludwig, Prof. Dr., Präsident des Landgerichts Traunstein, Vizepräsident des Deutschen NachlassgerichtstagesNach zwei Jahren als Richter am Landgericht Traunstein (Zivilkammer) war er bis 2003 hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare an den Landgerichten München I und Traunstein. 2001 wurde er zum Richter am OLG München ernannt. Von 2003 bis 2005 kehrte er als Vorsitzender Richter an das Landgericht Traunstein zurück. 2005 übernahm er die Leitung des Traunsteiner Amtsgerichts. Herr Pof. Dr. Kroiß ist seit 01.10.2019 Präsident des Landgerichts Traunstein. Ludwig Kroiß hat über 40 Aufsätze und Rezensionen veröffentlicht und ist Autor bzw. Herausgeber von über 20 juristischen Fachbüchern. Zusätzlich zu seiner Lehrtätigkeit an der Universität hält Ludwig Kroiß seit Jahren regelmäßig Vorträge im Rahmen von Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen. In Bezug auf Vorträge zu Fragen des internationalen Erbrechts ist er ein gefragter Referent.
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ESF-gefördert: |
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Ja |
Ansprechpartner |
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Yasmin Vellidis |
Seminarbeschreibung
Seminarinhalt:
Berührungsfelder Familien- und Erbrecht
- Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten
- „Ehegattentestamente” und Erbverträge
- Wiederverheiratungsklauseln
- Pflichtteilsklauseln
- „Patchworktestament“
- „Geschiedenentestament“
- Erbvertrag einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Grenzüberschreitende Erbfälle
- Die amtliche Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen
- Die Entscheidung im Erbscheinsverfahren nach FamFG
- Die Auswirkungen des Todes des Unterhaltspflichtigen auf bestehende Unterhaltsansprüche
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Erbrecht“ oder „Familienrecht“ (6 Zeitstunden).
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