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9. Stuttgarter Rechtsfachwirtstage – Modul 1: Vergütungsvereinbarung intensiv und RVG aktuell 2018

Seminar-ID 15_180705-S-MA
Gebühr pro Person  190,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 5. Juli 2018
Uhrzeit: 09:00 - 16:00 Uhr
Dozent(en):
Enders, Horst-Reiner, Geprüfter Bürovorsteher
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

9. Stuttgarter Rechtsfachwirtstage – erfolgreich arbeiten als Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in

Modul 1: Vergütungsvereinbarung intensiv und RVG aktuell 2018

Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

In jüngster Zeit ist zahlreiche höchstrichterliche Rechtsprechung zur anwaltlichen Vergütungsvereinbarung ergangen. Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung wird intensiv betrachtet, was bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung in der Praxis zu beachten ist.

Ferner werden aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Vergütung nach dem RVG, der Kostenfestsetzung und der Kostenerstattung vorgestellt, näher erläutert und deren Auswirkungen in der anwaltlichen Praxis aufgezeigt.

Themenschwerpunkte zum Themenblock „RVG Aktuell“ sind u.a.:

  • BGH: Außergerichtlich mehrere Angelegenheiten und nur eine Klage / Wie ist die Geschäftsgebühr anzurechnen?
  • Thüringer OLG: Einigungsgebühr auch ohne förmlichen Vergleich?
  • OLG Frankfurt: Fiktive Geschäftsgebühr wird mit eingeklagt, Anrechnung wird abgelehnt mit dem Hinweis auf eine Vergütungsvereinbarung?
  • OLG Hamm u.a.: Keine Prüfung der Mutwilligkeit mehr im PKH – Festsetzungsverfahren?
  • BGH: Kostengrundentscheidung im selbständigen Beweisverfahren, wenn Antragssteller den vom Gericht geforderten Auslagenvorschuss nicht einzahlt?
  • BGH: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten / Privatgutachterkosten wurden vom Haftpflichtversicherer getragen
  • BGH, LAG Köln u.a.: Aktuelle Rechtsprechung zur Terminsgebühr
  • BGH, OLG München: Entwurf eines Vertrages / Prüfung eines Vertrages / Gegenstandswert und Gebühren
  • LG Frankfurt/Main: Quotenvorrecht auch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer: Selbstbehalt / Reisekosten der Partei / Rückerstattung von Gerichtskosten / Kostenquote
  • BGH: Uneingeschränkte Einlegung des Rechtsmittels / Gegenstandswert bei späterer Beschränkung

Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Seminar mit dem nachstehenden Seminar kombinieren können:

Modul II: Neuregelungen und Aktuelles zu Zwangsvollstreckung & Insolvenzrecht

Freitag, 06.07.2018, 09.00 – 16.00 Uhr

Dozentin: Dipl.- Rechtspflegerin (FH) Karin Scheungrab

Seminargebühr: 190,00 € zzgl. 19% USt.

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