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Jahres-Update im Arbeitsrecht – Tag 1: Der europäische Arbeitnehmer u.a. (7,5 FAO-Stunden)

Seminar-ID 100_180712-S-FA
Gebühr pro Person  270,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 12. Juli 2018
Uhrzeit: 09:00 - 17:30 Uhr
Dozent(en):
Gallner, Inken, Vorsitzende Richterin am BAG
Kulow, Arnd-Christian, Dr., DSB (TÜV SÜD), DSA (TÜV SÜD), QM-B (TÜV SÜD), Rechtsanwalt
Tischer, Christiane, Dr., RAin und FAin für Arbeitsrecht
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Yasmin Vellidis

Seminarbeschreibung

Jahres-Update Arbeitsrecht 2018 – Tag 1 am Donnerstag, 12.07.2018:

Modul 1 am Donnerstag, 12.07.2018, 09.00 Uhr – 11.30 Uhr:
“Der europäische Arbeitnehmer”

Dozentin: Richterin am BAG Inken Gallner

Das Unionsrecht wird für die tägliche Praxis des Arbeitsrechts immer wichtiger. Zentral ist der Begriff des Arbeitnehmers. Er entspricht häufig nicht dem des deutschen Rechts.

  • Ausgangspunkt im Primärrecht: Arbeitnehmer im Sinn der Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV)
  • Vielfalt im Sekundärrecht: Ist der deutsche Arbeitnehmerbegriff vom Arbeitnehmerbegriff einer Richtlinie überlagert? Beispiele: GmbH-Geschäftsführer, Rotkreuz-Schwestern oder Beamte als Arbeitnehmer
  • Folgen der Verkennung des unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs”

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Modul 2 am Donnerstag, 12.07.2018, 12.00 Uhr – 17.30 Uhr:

“Beschäftigtendatenschutz und DSGVO – was bleibt, was ändert sich?”


Dozenten: Syndikusanwalt Dr. Arnd-Christian Kulow, Mitglied des ERV Auschusses bei der Bundesrechtsanwaltskammer und
RAin Dr. Christiane Tischer, FAin für Arbeitsrecht, Rechtsanwälte Kasper Knacke Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stuttgart

Die DSGVO wird ab Mai 2018 den europäischen Datenschutz vereinheitlichen. Dies hat auch Auswirkungen auf den Beschäftigtendatenschutz. Einerseits gilt die DSGVO uneingeschränkt auch für den Arbeitnehmerdatenschutz, andererseits dürfen die Mitgliedstaaten der EU den Rechtsrahmen der DSGVO durch eigenen Regeln ergänzen und konkretisieren. Dabei sind insbesondere die Menschenwürde, die Grundrechte und die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer zu schützen. Ebenfalls im Mai 2018 wird daher das „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU“ in Kraft treten.

Für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis ergibt sich dadurch umfassender Handlungsbedarf. Das 5 stündige Seminar unterstützt insbesondere Fachanwälte für Arbeitsrecht bei der Einarbeitung in das neuen Normenmaterial. Dabei liegt eine weiterer Schwerpunkt bei den konkreten technisch-organisatorischen Maßnahmen und der organisatorischen Umsetzung in KMUs.

Seminarinhalt:

A. Die DSGVO – Entstehung und Inhalte

  • die „Grundverordnung“ als „Mischwesen“ zwischen Richtlinie und Verordnung
  • vom punktuellen zum konzeptionellen Datenschutz

B. Beschäftigtendatenschutz nach DSGVO

  • die Zentralnorm des Art. 88 DSGVO

C. Beschäftigtendatenschutz nach DSAnpUG-EU bzw. nach BDSG-neu

  • „Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses“, was heisst das nach BDSG-neu?
  • Arbeitnehmerrechte

D. Pflichten des Arbeitgebers

  • rechtliche Grundlagen der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten
  • Thema Betriebsrat
  • Thema Betriebsvereinbarungen

E. Umsetzung durch technisch-organisatorische Maßnahmen

  • Datensicherheit
  • Rechtekonzepte

Sie können die Module auch einzeln buchen.

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Arbeitsrecht” oder “IT-Recht”. (7,5 FAO-Stunden).

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