Seminar-ID | 2018_ArbR_M2 | |
Gebühr pro Person | 190,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 12. Juli 2018 | |
Uhrzeit: | 12:00 - 17:30 Uhr | |
Dozent(en): |
Kulow, Arnd-Christian, Dr., DSB (TÜV SÜD), DSA (TÜV SÜD), QM-B (TÜV SÜD), Rechtsanwalt
Tischer, Christiane, Dr., RAin und FAin für Arbeitsrecht
|
|
ESF-gefördert: | Nein | |
Ansprechpartner | Yasmin Vellidis |
Seminarbeschreibung
Modul 2 der Veranstaltung “Jahres-Update Arbeitsrecht 2018”:
Die DSGVO wird ab Mai 2018 den europäischen Datenschutz vereinheitlichen. Dies hat auch Auswirkungen auf den Beschäftigtendatenschutz. Einerseits gilt die DSGVO uneingeschränkt auch für den Arbeitnehmerdatenschutz, andererseits dürfen die Mitgliedstaaten der EU den Rechtsrahmen der DSGVO durch eigenen Regeln ergänzen und konkretisieren. Dabei sind insbesondere die Menschenwürde, die Grundrechte und die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer zu schützen. Ebenfalls im Mai 2018 wird daher das „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU“ in Kraft treten.
Für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis ergibt sich dadurch umfassender Handlungsbedarf. Das 5 stündige Seminar unterstützt insbesondere Fachanwälte für Arbeitsrecht bei der Einarbeitung in das neuen Normenmaterial. Dabei liegt eine weiterer Schwerpunkt bei den konkreten technisch-organisatorischen Maßnahmen und der organisatorischen Umsetzung in KMUs.
Seminarinhalt:
A. Die DSGVO – Entstehung und Inhalte
- die „Grundverordnung“ als „Mischwesen“ zwischen Richtlinie und Verordnung
- vom punktuellen zum konzeptionellen Datenschutz
B. Beschäftigtendatenschutz nach DSGVO
- die Zentralnorm des Art. 88 DSGVO
C. Beschäftigtendatenschutz nach DSAnpUG-EU bzw. nach BDSG-neu
- „Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses“, was heisst das nach BDSG-neu?
- Arbeitnehmerrechte
D. Pflichten des Arbeitgebers
- rechtliche Grundlagen der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten
- Thema Betriebsrat
- Thema Betriebsvereinbarungen
E. Umsetzung durch technisch-organisatorische Maßnahmen
- Datensicherheit
- Rechtekonzepte
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Arbeitsrecht” oder “IT-Recht” oder “Internationales Wirtschaftsrecht” (5 FAO-Stunden).