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Cash-Pooling und Unternehmensverträge in Krise und Insolvenz

Seminar-ID 52_180621-S-FA
Gebühr pro Person  220,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 21. Juni 2018
Uhrzeit: 10:00 - 17:00 Uhr
Dozent(en):
Bauer, Joachim, Prof. Dr., Rechtsanwalt, Rechtsanwälte KNAUTHE Berlin
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Yasmin Vellidis

Seminarbeschreibung

A. Abgrenzung von Krise und Insolvenzreife

I. Definition und Verlauf der Unternehmenskrise

II. Insolvenzantragsgrund Überschuldung

III. Insolvenzantragsgrund Zahlungsunfähigkeit

IV. Insolvenzantragsgrund drohende Zahlungsunfähigkeit

B. Mögliche Fehler bei Kapitalaufbringung

I. Cash-Pool I.: Barkapital und offenes Sachkapital, verdeckte und gemischte verdeckte Sacheinlagen

II. Mantel- und Vorratsgesellschaft

C. Mögliche Verstöße gegen das Kapitalerhaltungsgebot

I. Cash-Pool II.: Darlehen aus gebundenem Vermögen

II. Sicherheiten aus dem gebundenem Vermögen

D. Gesellschafterdarlehen und vergleichbare Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters und verbundener Unternehmen (früher Eigenkapitalersatz)

I. Cash-Pool III.: Darlehensverbindungen nach Art des Kontokorrent?

II. Wirtschaftlich vergleichbare Finanzierungshandlungen: Sicherheiten, Gewinnausschüttungen (?), “stehen gelassene” Forderungen aus Umsatzgeschäften, etc. im Konzern

III. Insolvenzanfechtung von Tilgungen und Befreiungen von Sicherheiten

IV. Gesicherte Gesellschafterdarlehen

V. Kleingesellschafter- und Sanierungsprivileg

E. Unternehmensverträge und weitere Vereinbarungen

I. Ergebnisabführungs-/Beherrschungsvertrag, Verlustausgleich

II. Beendigung von EAV in der Krise?

III. Statuarische Verlustausgleichsverpflichtungen

IV. Schuldrechtliche Vereinbarungen (Patronatserklärung, Rangrücktritt)

V. Weitere Haftungsgefahren für Gesellschafter in Krise und Insolvenz der Gesellschaft (u.a. existenzvernichtender Eingriff)

F. Haftungsgefahren für die Organe der beteiligten Gesellschaften

I. Insolvenzverursachungshaftung

II. Insolvenzverschleppungshaftung

III. Pflichtenkollisionen bei Mehrfachgeschäftsführung

IV. Faktische Geschäftsführung

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Insolvenzrecht“ oder „Bank und Kapitalmarktrecht“ oder “Internationales Wirtschaftsrecht” (6 Zeitstunden).

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