Seminar-ID | 52_180621-S-FA | |
Gebühr pro Person | 220,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 21. Juni 2018 | |
Uhrzeit: | 10:00 - 17:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Bauer, Joachim, Prof. Dr., Rechtsanwalt, Rechtsanwälte KNAUTHE Berlin
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Yasmin Vellidis |
Seminarbeschreibung
A. Abgrenzung von Krise und Insolvenzreife
I. Definition und Verlauf der Unternehmenskrise
II. Insolvenzantragsgrund Überschuldung
III. Insolvenzantragsgrund Zahlungsunfähigkeit
IV. Insolvenzantragsgrund drohende Zahlungsunfähigkeit
B. Mögliche Fehler bei Kapitalaufbringung
I. Cash-Pool I.: Barkapital und offenes Sachkapital, verdeckte und gemischte verdeckte Sacheinlagen
II. Mantel- und Vorratsgesellschaft
C. Mögliche Verstöße gegen das Kapitalerhaltungsgebot
I. Cash-Pool II.: Darlehen aus gebundenem Vermögen
II. Sicherheiten aus dem gebundenem Vermögen
D. Gesellschafterdarlehen und vergleichbare Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters und verbundener Unternehmen (früher Eigenkapitalersatz)
I. Cash-Pool III.: Darlehensverbindungen nach Art des Kontokorrent?
II. Wirtschaftlich vergleichbare Finanzierungshandlungen: Sicherheiten, Gewinnausschüttungen (?), “stehen gelassene” Forderungen aus Umsatzgeschäften, etc. im Konzern
III. Insolvenzanfechtung von Tilgungen und Befreiungen von Sicherheiten
IV. Gesicherte Gesellschafterdarlehen
V. Kleingesellschafter- und Sanierungsprivileg
E. Unternehmensverträge und weitere Vereinbarungen
I. Ergebnisabführungs-/Beherrschungsvertrag, Verlustausgleich
II. Beendigung von EAV in der Krise?
III. Statuarische Verlustausgleichsverpflichtungen
IV. Schuldrechtliche Vereinbarungen (Patronatserklärung, Rangrücktritt)
V. Weitere Haftungsgefahren für Gesellschafter in Krise und Insolvenz der Gesellschaft (u.a. existenzvernichtender Eingriff)
F. Haftungsgefahren für die Organe der beteiligten Gesellschaften
I. Insolvenzverursachungshaftung
II. Insolvenzverschleppungshaftung
III. Pflichtenkollisionen bei Mehrfachgeschäftsführung
IV. Faktische Geschäftsführung
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Insolvenzrecht“ oder „Bank und Kapitalmarktrecht“ oder “Internationales Wirtschaftsrecht” (6 Zeitstunden).