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Neues Bauvertragsrecht

Seminar-ID 48_180620-S-FA
Gebühr pro Person  220,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 20. Juni 2018
Uhrzeit: 09:00 - 16:00 Uhr
Dozent(en):
Leupertz, Stefan, Prof., Richter am BGH a.D., Schiedsrichter, Schlichter, Adjukator und Rechtsgutachter in Bau- und Anlagebausachen, Vorsitzender des Deutschen Baugerichtstages
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Yasmin Vellidis

Seminarbeschreibung

Das neue gesetzliche Bauvertragsrecht tritt mit Geltung für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Werk- und Bauverträge zum 1.1.2018 in Kraft. Es greift mit neuen Regelungen, insbesondere zu den Anordnungsrechten und zur Preisanpassung bei geänderten und zusätzlichen Leistungen, tief ein in das Regelungsgefüge des Bauvertrages und enthält zudem in Unterabschnitten Sonderregelungen für den Architekten- und Ingenieurvertrag, den Verbraucherbauvertrag und den Bauträgervertrag. Anlass genug, sich vertieft auf die neue Rechtslage einzustellen. Hierfür liefert das Seminar alle notwendigen Informationen aus erster Hand; der Referent Prof. Stefan Leupertz hat das Gesetzesvorhaben als Präsident des Deutschen Baugerichtstages und Mitglied zahlreicher Arbeitsgruppen zu diesem Thema von Anfang an begleitet.

1. Historie

1.1 Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht im BMJ
1.2 Die Rolle des Deutschen Baugerichtstages
1.3 Das Gesetzgebungsverfahren

2. Inhalt

2.1. Struktur der Neuregelungen
2.2 Die kaufvertragliche Haftung in der Leistungskette
2.3 Allgemeine Regelungen zum Bauvertragsrecht

  • Der Begriff des “Bauvertrages”
  • Anordnungsrechte des Bestellers
  • Vergütungsanpassung (Mehrvergütungsansprüche)
  • Eilentscheidungen
  • Abnahme/Zustandsfeststellung
  • Sonstiges

2.4 Sonderregelungen Verbraucherbauvertrag

  • Der Begriff des Verbraucherbauvertrages
  • Baubeschreibungspflicht
  • Widerrufsrecht

2.5 Sonderregelungen Architekten- und Ingenieurvertrag

  • Vertragstypische Pflichten des Architekten
  • Gestufte Leistungen/Sonderkündigungsrecht
  • Teilabnahme
  • Gesamtschuldnerische Haftung/Primat der Nacherfüllung

2.6 Sonderfall Bauträgervertrag

3. Ausblick

Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Bau- und Architektenrecht“ (6 Zeitstunden).

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