Seminar-ID | 61_181204-S-FA | |
Gebühr pro Person | 300,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 4. Dezember 2018 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 16:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Leupertz, Stefan, Prof., Richter am BGH a.D., Schiedsrichter, Schlichter, Adjukator und Rechtsgutachter in Bau- und Anlagebausachen, Vorsitzender des Deutschen Baugerichtstages
Sacher, Dagmar, Richterin am BGH
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Yasmin Vellidis |
Seminarbeschreibung
1. Teil:
Seit jeher ist der Regelungsgehalt des § 642 BGB und seine konkrete Anwendung auf Ansprüche des Unternehmers wegen in die Verantwortung des Bestellers fallender Bauablaufstörungen hoch umstritten. Auch die Rechtsprechung hat hierzu lange keine eindeutige Linie gefunden. Ende 2017 hat dann jedoch der BGH in einer aufsehenerregenden Entscheidung (Urteil v. 24.10.2017 – VII ZR 16/17) mit so nicht erwarteten Erwägungen zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 642 BGB einen festen Punkt in das Bild der Meinungsvielfalt gezeichnet, der getrost als Paradigmenwechsel bezeichnet werden kann. Im Seminar geht es nicht nur um diese Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die Rechtspraxis, sondern auch um die ihr zugrundeliegenden Rechtsgrundsätze und ihre rechtsprechungskonforme Weiterentwicklung.
1. Allgemeine rechtliche Grundlagen
1.1 Einzelne Anspruchsgrundlagen
1.2 Kausalität
1.3 Darlegungs- und Beweislast
1.4 Dokumentation und rechtliche Aufbereitung
2. Die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 642 BGB
2.1 BGH, Urt. v. 26.10.2017 – VII ZR 16/17
• Regelungsgehalt des § 642 BGB
• Bemessung des Entschädigungsanspruchs
• Auswirkungen für die Praxis
2.2 BGH, Urt. v. 16.11.2016 – VII ZR 314/13
• Allgemein: Mitwirkungsobliegenheiten
• Verantwortung für schlechtes Wetter
2. Teil:
- Allgemeines Vertragsrecht
- Vergütungsrecht inkl. Honorarrecht für Architekten und Ingenieure
- Mängelhaftungsrecht inkl. Haftung der Architekten und Ingenieure
- Recht der Leistungsstörungen
- Bauträgerrecht
- Bauprozessrecht
Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachgebietsbezeichnung „Bau- und Architektenrecht“ (6 Zeitstunden).