Seminar-ID | 40_2018_InsO_T2 | |
Gebühr pro Person | 400,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 30. November 2018 | |
Uhrzeit: | 08:30 - 20:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Gehrlein, Markus, Prof. Dr., Richter am BGH
Webel, Benjamin, Dr., Richter am AG Ulm und Leiter der Insolvenzabteilung
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Bauer |
Seminarbeschreibung
Modul 2: “ Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Insolvenzrecht“
30.11.2018, 08.30 Uhr – 14.00 Uhr
Dozent: Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
Das Seminar stellt in systematischer Darstellung die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH vor. Behandelt werden die drei Bereiche
- „Eröffnungsverfahren“
- „Eröffnetes Verfahren“
- „Insolvenzanfechtung“
Der durch die Rechtsprechung geprägte Stoff wird in allen Bereichen durch aktuelle Fälle vertieft.
Unter dem Komplex „Eröffnungsverfahren“ werden die Anforderungen an einen von dem Schuldner oder einem Gläubiger gestellten Insolvenzantrag erörtert. Während beim Schuldnerantrag insbesondere Vertretungsfragen im Mittelpunkt stehen, geht es bei dem Antrag eines Gläubigers um die Glaubhaftmachung seiner Forderung und des Insolvenzgrundes sowie sein Rechtsschutzinteresse. Die Besonderheiten des Beschwerdeverfahrens werden im Einzelnen verdeutlicht. Schließlich werden die Insolvenzgründe der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung erläutert.
Im Schwerpunkt „Eröffnetes Verfahren“ werden eine Fülle aktueller Probleme angesprochen. Zunächst geht es um mit der Verfahrenseröffnung verbundene Verfügungsbeschränkungen des Schuldners, gleich ob es sich um Forderungen, Kontoguthaben oder dingliche Rechte handelt.
Anschließend werden die Bestandteile der Insolvenzmasse und damit die Reichweite des Insolvenzbeschlags, etwa soweit unpfändbare Vermögensrechte betroffen sind, behandelt. Ferner werden Aussonderungen und Absonderung angesprochen. Schließlich werden Rechtsfragen zur Abberufung und Haftung des Insolvenzverwalters in den Blick genommen.
Als letzter Teil schließt sich der schwierige Bereich der „Insolvenzanfechtung“ an, wo den Teilnehmern zumindest ein Grundverständnis vermittelt werden soll. Die Rechtsnatur der Insolvenzanfechtung wird geklärt. Sodann werden die allgemeinen Anforderungen der Insolvenzanfechtung – eine Rechtshandlung und eine Gläubigerbenachteiligung – vorgestellt. Außerdem werden die Voraussetzungen besonders bedeutsamer Insolvenzanfechtungstatbestände (§§ 130, 131, 133, 134 InsO) erläutert.
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Modul 3: „Brennpunkte des Restrukturierungs- und Sanierungsrechts aus insolvenzgerichtlicher Sicht”
30.11.2018, 14.30 Uhr – 20.00 Uhr
Dozent: Dr. Benjamin Webel, Richter am AG Ulm, Leiter der Insolvenzabteilung
• Aktueller Stand zum präventiven Restrukturierungsverfahren
• Aktueller Stand zum Sanierungssteuerrecht nach der BFH Entscheidung zum Sanierungserlass
• Erste Erfahrungen zum Konzerninsolvenzrecht
• Haftungsgefahren für die Beteiligten eines ESUG Verfahrens (CRO, Sachwalter, Insolvenzverwalter) im Überblick.
• Umgang mit dem neuen § 14 InsO in der gerichtlichen Praxis.
• Aktuelle Fragen zur Eigenverwaltung und Gläubigermitbestimmung
• Aktuelle Entscheidungen zum Insolvenzplan
• Erste Ergebnisse der ESUG-Evaluation und ihre Folgen
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften “Insolvenzrecht“ oder ” Bank- und Kapitalmarktrecht” oder ” Handels- und Gesellschaftsrecht” (10 Zeitstunden)
Sie können die Module auch einzeln buchen!