Seminar-ID | 36_2018_InsO_HuG | |
Gebühr pro Person | 650,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 29. November 2018 - 30. November 2018 | |
Uhrzeit: | 12:30 - 19:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Bauer, Joachim, Prof. Dr., Rechtsanwalt, Rechtsanwälte KNAUTHE Berlin
Gehrlein, Markus, Prof. Dr., Richter am BGH
Webel, Benjamin, Dr., Richter am AG Ulm und Leiter der Insolvenzabteilung
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Bauer |
Seminarbeschreibung
Modul 1: “Gesellschafterstreit in der GmbH”
29.11.2018, 12.30 Uhr – 19.00 Uhr
Dozent: RA Prof. Dr. Joachim Bauer, KNAUTHE Rechtsanwälte, Berlin
A. Gesellschafterstreit, Ausschließung und Abberufung in der GmbH
I. Ausschließung eines Gesellschafters
- Grundsätze, wichtiger Grund
- Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen
- Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen
- Zwangsausschließung eines Gesellschafters
- Entschädigung/Abfindung
– Wertermittlung
– Abfindungsregelungen in der Satzung - Exkurs: Kündigung/Austritt eines Gesellschafters aus der GmbH
II. Auswirkung / Abbildung in der Gesellschafterliste
- Inhalt, Zweifelsfragen nach den Änderungen in § 40 Abs. 1 GmbHG
- Materielle Legitimationswirkung
- Exkurs: Transparenzregister
III. Abberufung eines Geschäftsführers
- Grundsätze
- Abberufung als Organ aus wichtigem Grund, § 38 Abs. 2 GmbHG
- Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses aus wichtigem Grund
- Exkurs: Amtsniederlegung durch den Geschäftsführer
IV. Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern
- Koppelung der Gesellschafterstellung an die Organfunktion
- Einschränkung der Abberufungsmöglichkeiten
- Wirksamkeit und Rechtsfolgen der Abberufung aus wichtigem Grund
V. Besonderheiten bei der Zwei-Personen-GmbH
- Einziehung oder Ausschließung aus wichtigem Grund
- Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers
VI. Tiefgreifendes, unheilbares Zerwürfnis, insbes. in der Zweipersonen-GmbH
- Besonderheiten betr. Ausschließung eines Gesellschafters
- Besonderheiten betr. Abberufung eines (Gesellschafter-)Geschäftsführers
VII. Wechselseitige Ausschließung und Abberufung in der Zweipersonen-GmbH
B: Ausgewählte Fragen des gerichtlichen Rechtsschutz
I. Funktionelle Zuständigkeit
II. Gestaltungsklage für Ausschließung und Abberufung
- Sachurteilsvoraussetzungen
- „Bedingungstheorie“
III. Beschlussmängelstreitigkeiten
- Nichtigkeitsfeststellungsklage
- Anfechtungsklage
- Positive Beschlussfeststellungsklage
IV. Einstweiliger Rechtsschutz
- Vorbemerkung, Zeitpunkt
- Ausgewählte Regelungsgegenstände
- Betr. Eintragungen im Handelsregister bzw. Gesellschafterliste
- Exkurs: Verfahrensaussetzungen nach FamFG
C. Gestaltungsempfehlungen für Gesellschaftsverträge zur Vermeidung und Regelung von Gesellschafterstreitigkeiten
- Regelungen zu Einziehung, Ausschließung, Zwangsabtretung
- Regelung des wichtigen Grundes
- Regelungen zur Einberufung und Durchführung der Gesellschafterversammlung, zu Stimmrechten, Versammlungsleiter und Wirksamwerden der Beschlüsse
- Alternative: Einrichtung eines fakultativen Aufsichts- oder Beirates
- Bei Zwei-Personen-GmbH: Ausschluss, Einziehung und Abberufung aus wichtigem Grund nur durch gerichtliche Entscheidung?
- Regelung der Entschädigung/Abfindung, Wettbewerbsverbot
- Schiedsgerichtsvereinbarung, Mediation, gesellschaftsexterner Dritter
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Modul 2: ” Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Insolvenrecht”
30.11.2018, 08.30 Uhr – 14.00 Uhr
Dozent: Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
Das Seminar stellt in systematischer Darstellung die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH vor. Behandelt werden die drei Bereiche
- „Eröffnungsverfahren“
- „Eröffnetes Verfahren“
- „Insolvenzanfechtung“
Der durch die Rechtsprechung geprägte Stoff wird in allen Bereichen durch aktuelle Fälle vertieft.
Unter dem Komplex „Eröffnungsverfahren“ werden die Anforderungen an einen von dem Schuldner oder einem Gläubiger gestellten Insolvenzantrag erörtert. Während beim Schuldnerantrag insbesondere Vertretungsfragen im Mittelpunkt stehen, geht es bei dem Antrag eines Gläubigers um die Glaubhaftmachung seiner Forderung und des Insolvenzgrundes sowie sein Rechtsschutzinteresse. Die Besonderheiten des Beschwerdeverfahrens werden im Einzelnen verdeutlicht. Schließlich werden die Insolvenzgründe der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung erläutert.
Im Schwerpunkt „Eröffnetes Verfahren“ werden eine Fülle aktueller Probleme angesprochen. Zunächst geht es um mit der Verfahrenseröffnung verbundene Verfügungsbeschränkungen des Schuldners, gleich ob es sich um Forderungen, Kontoguthaben oder dingliche Rechte handelt.
Anschließend werden die Bestandteile der Insolvenzmasse und damit die Reichweite des Insolvenzbeschlags, etwa soweit unpfändbare Vermögensrechte betroffen sind, behandelt. Ferner werden Aussonderungen und Absonderung angesprochen. Schließlich werden Rechtsfragen zur Abberufung und Haftung des Insolvenzverwalters in den Blick genommen.
Als letzter Teil schließt sich der schwierige Bereich der „Insolvenzanfechtung“ an, wo den Teilnehmern zumindest ein Grundverständnis vermittelt werden soll. Die Rechtsnatur der Insolvenzanfechtung wird geklärt. Sodann werden die allgemeinen Anforderungen der Insolvenzanfechtung – eine Rechtshandlung und eine Gläubigerbenachteiligung – vorgestellt. Außerdem werden die Voraussetzungen besonders bedeutsamer Insolvenzanfechtungstatbestände (§§ 130, 131, 133, 134 InsO) erläutert.
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Modul 3: “Brennpunkte des Restrukturierungs- und Sanierungsrechts aus insolvenzgerichtlicher Sicht “
30.11.2018, 14.30 Uhr – 20.00 Uhr
Dozent: Dr. Benjamin Webel, Richter am AG Ulm, Leiter der Insolvenzabteilung
• Aktueller Stand zum präventiven Restrukturierungsverfahren
• Aktueller Stand zum Sanierungssteuerrecht nach der BFH Entscheidung zum Sanierungserlass
• Erste Erfahrungen zum Konzerninsolvenzrecht
• Haftungsgefahren für die Beteiligten eines ESUG Verfahrens (CRO, Sachwalter, Insolvenzverwalter) im Überblick.
• Umgang mit dem neuen § 14 InsO in der gerichtlichen Praxis.
• Aktuelle Fragen zur Eigenverwaltung und Gläubigermitbestimmung
• Aktuelle Entscheidungen zum Insolvenzplan
• Erste Ergebnisse der ESUG-Evaluation und ihre Folgen
Sie können die Module auch einzeln buchen!