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Arbeitsrecht 2018 – 15 FAO-Stunden im Bereich Arbeitsrecht an zwei Tagen! – Rechtsprechung zum Kündigungs- und Befristungsrecht, Ausgewählte Fragestellungen zum kollektiven und individuellen Arbeitsrecht, Arbeitsgerichtsverfahrensrecht

Seminar-ID 2018_ArbR_Kom
Gebühr pro Person  580,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 22. November 2018 - 23. November 2018
Uhrzeit: 09:00 - 17:30 Uhr
Dozent(en):
Eylert, Mario, Dr., Vorsitzender Richter am BAG a.D.
Creutzfeldt, Malte, Richter am BAG a.D.
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Carmen Rothenbacher

Seminarbeschreibung

Modul 1: „Aktuelle Rechtsprechung des BAG zum Arbeitsvertrag, Entgelt, Kündigung, Befristungen“

Donnerstag, 22.11.2018, 09.00 Uhr – 14.30 Uhr

Dozent: Vors. Richter am BAG, 4. Senat, Dr. Mario Eylert

Themenübersicht:

  1. Neue Arbeitsgesetze und Gesetzesvorhaben
  2. Neue Entscheidungen und Neues (§ 611a BGB) zum Arbeitnehmerbegriff
  3. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
  4. Neue Entscheidungen zum Entgelt – einschl. MiLoG – und zum Annahmeverzug
  5. Neue Entwicklungen im Befristungsrecht
  6. Interessante Fragen des Kündigungsrechts – zu den Anwendungsvoraussetzungen, zur verhaltensbedingten Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (Straftatenkündigung, Verdachtskündigung, Leistungsmängel), zur personenbedingten Kündigung (einschl. Betriebliches Eingliederungsmanagement) und zur betriebsbedingten Kündigung (einschl. Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und Sozialauswahl), zur Beteiligung des BRs und der Schwerbehindertenvertretung

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Modul 2: „Ausgewählte Fragestellungen zum kollektiven und individuellen Arbeitsrecht”

Teil 1 am  Donnerstag, 22.11.2018, 15.00 Uhr – 17.30 Uhr

Teil 2 am Freitag, 23.11.2018, 08.30 Uhr – 11.00 Uhr

Dozenten: Vors. Richter am BAG, 4. Senat, Dr. Mario Eylert und Richter am BAG, 4. Senat, Malte Creutzfeldt

Seminarinhalt:

  1. Probleme des AGG (AGG-Hopper, Nichteinladung Schwerbehinderter, unterschiedliche Behandlung wegen der Konfession (Egenberger))
  2. Neuere Entscheidungen zum Betriebsübergang (Voraussetzungen (betriebsmittelreiche und -arme Betriebe; Erwerb von Geschäftsanteilen) und Folgen (Informationspflicht, Widerspruch und Verwirkung)
  3. Neuere Entwicklungen im Urlaubsrecht (Pflicht des AG zur Urlaubsgewährung?)
  4. Was gibt es Neues im Tarifrecht (Bezugnahmeklauseln nach Asklepios; „Betriebsvereinbarungsoffenheit“; Normative Geltung und OT-Mitgliedschaften; Überblick über praxisrelevante Fragen des Eingruppierungsrechts)
  5. Ein Überblick über interessante Entscheidungen zum Betriebsverfassungsrecht, insb. zur Mitbestimmung in personellen und sozialen Angelegenheiten (Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Technische Überwachung und Entgelt

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Modul 3: „Arbeitsgerichtsverfahrensrecht“ 

Freitag, 23.11.2018, 11.15 Uhr – 17.00 Uhr

Dozent: Richter am BAG, 4. Senat, Malte Creutzfeldt

Themenübersicht:

  1. Rechtswegfragen
  2. Neue Rechtsprechung zu den verschiedenen Klageanträgen, insb. zur Feststellungsklage und dem Feststellungsinteresse; Auskunfts- und Stufenklagen
  3. Besonderheiten des Kündigungsschutzprozesses (Anträge, nachträgliche Klagezulassung, Auflösungsantrag)
  4. Klageerhebung und Parteirollen
  5. Neuere Entscheidung zu den Grundprinzipien des Arbeitsgerichtsprozesses und ihre praktischen Auswirkungen (Öffentlichkeits-, Mündlichkeitsprinzip; Beibringungsgrundsatz)
  6. Das rechtliche Gehör und die richterliche Hinweispflicht
  7. Darlegungslast und Beweis – Probleme der Beweiserhebung und -durchführung; unzulässige Beweismittel, Sachverhaltsverwertungsverbote („key-logger“)
  8. Fristen, Fristversäumnisse und das Wiedereinsetzungsverfahren
  9. Beendigung des Rechtsstreits durch Hauptsachenerledigung oder Vergleich
  10. Beendigung des Rechtsstreits durch Urteil – das Rechtsmittelsystem (Berufung – Revision), insbes.: Anforderungen an die Berufungs- und Revisionsbegründung
  11. Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
  12. Streitwert, Kosten, Gebühren
  13. Kurzer Überblick über die Besonderheiten des Beschlussverfahrens

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Arbeitsrecht“ (15 Zeitstunden)

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