Seminar-ID | 76_181109_S-FA | |
Gebühr pro Person | 220,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 9. November 2018 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 16:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Luckey, Jan, Dr., LL.M. LL.M., Richter am Oberlandesgericht Köln
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Bauer |
Seminarbeschreibung
Ein nur kurzfristiger Erwerbsausfall aufgrund einer unfallbedingten Verletzung ist zumeist von der Entgeltfortzahlung abgedeckt. Entstehen aber längerfristige Schäden, werden eigene Erwerbsausfallansprüche des Mandanten virulent. Dies gilt erst Recht bei der dauerhaften Schädigung von Kindern und Jugendlichen, wenn noch vor dem geplanten Berufseintritt eine Verletzung den Beruf verzögert oder gar vereitelt. Der “worst case” eines Todesfall wirft die Frage nach der Berechnung der Unterhaltsausfallansprüche von Hinterbliebenen auf. Die – richterrechtlich entwickelte – Kasuistik der Berechnung wird in der Veranstaltung an diversen konkreten Rechenbeispielen erläutert.
Das Seminar stellt sämtliche Ansprüche wegen Erwerbsbeeinträchtigung bei Verletzung oder Tötung im Überblick dar, behandelt auch die Überlagerung durch sozialversicherungsrechtliche Ansprüche und weist auf Besonderheiten der Regulierung hin.
- Fallgruppen
- Erwerbsschaden bei Verletzung: allgemeine Grundsätze, richtige Antragstellung
- Fallgruppen des Erwerbsschadens (Arbeitnehmer, Selbständige)
- Besonderheiten (Eigenleistungen beim Hausbau, Schädigung von Kindern und Jugendlichen)
- Tötung des Erwerbstätigen: Anspruchsberechtigung und Umfang
- Berechnungsvarianten: Alleinverdienerehe, Doppelverdienerehe
- Drittleistung und Regress im Falle der Verletzung und Tötung
- Abfindung und Haftungsfallen
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften “Medizinrecht” oder “Sozialrecht” oder “Verkehrsrecht” oder “Versicherungsrecht” oder “Strafrecht” (6 FAO-Stunden).