Seminar-ID | 57_181019-S-FA | |
Gebühr pro Person | 220,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 19. Oktober 2018 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 16:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Zeranski, Dirk, Prof. Dr.
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Yasmin Vellidis |
Seminarbeschreibung
Die Schadensverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei betrieblich veranlassten Sachschäden folgt auf der Grundlage der allgemeinen zivilrechtlichen Haftung den inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts zum sog. innerbetrieblichen Schadensausgleich. Bei Personenschäden wird dieses Haftungskonzept durch die gesetzliche Unfallversicherung mit den dort geltenden Haftungsprivilegien gemäß §§ 104 ff. SGB VII weiter maßgeblich modifiziert. Die Fortbildungsveranstaltung behandelt die verschiedenen Fallgestaltungen betrieblich veranlasster Personen- und Sachschäden und zeichnet so ein vollständiges Bild der geltenden Haftungslage und damit auch des bestehenden Arbeitnehmerschutzes. Besprochen werden im Einzelnen die Fälle des Arbeitgebers als Schädiger seines Arbeitnehmers sowie des Arbeitnehmers als Schädiger seines Arbeitgebers, eines Arbeitskollegen und eines Dritten sowie Eigenschädigungen des Arbeitnehmers.
- Das versicherungsrechtliche Haftungskonzept der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) mit den Haftungsprivilegien gemäß §§ 104 ff. SGB VII;
- Leistungsumfang der GUV und Ausschluss von Schmerzensgeldansprüchen des Geschädigten;
- Gestörter Gesamtschuldnerausgleich als Folge der Haftungsprivilegien;
- Regressmöglichkeiten des Sozialversicherungsträgers;
- Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung und deren Auswirkungen bei der Schädigung von Arbeitskollegen und Dritten durch den Arbeitnehmer;
- Durchgriff des vom Arbeitnehmer Geschädigten auf den Arbeitgeber;
- Haftung des Arbeitnehmers gegenüber sog. Betriebsmittelgebern;
- Schutz des Arbeitnehmers bei Eigenschädigungen durch die GUV und den Ersatzanspruch analog § 670 BGB;
- Bedeutung der Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung bei Eigenschädigungen des Arbeitnehmers
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften “Arbeitsrecht” oder “Sozialrecht” oder “Versicherungsrecht” (6 FAO-Stunden).